Immobilienbewertung

Die 2. Ausgabe 2023 unserer Immoblienzeitschrift ADIVA news behandelt u.a. folgende Themen:

  • Mehr Kompromisse beim Immobilienkauf
  • Steuern: Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche Belastung
  • Wärmewende: Was gilt ab 2024
    • Versicherungen für Eigentümer von Immobilien
    • Finanzierung: Inflation hält Bauzinsen weiter hoch
    • Sanierungspflicht nach dem Immobilienkauf
    • BGH-Urteil: Beschlusszwang bei baulichen Veränderungen
    • Photovoltaik auf dem Balkon
  • Hohe Wohnkosten verdrängen Menschen aus den Metropolen
  • Kühle Gebäude im Sommer - so geht's
  • Die Zukunft wird innovativ
  • Regionaler Nahverkehr und E-Mobilität

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Die 1. Ausgabe 2023 unserer Immoblienzeitschrift ADIVA news behandelt u.a. folgende Themen:

  • Trendwende: Immobilienmarkt hat sich gedreht
  • Wohnungsbau schwächelt
    • Energie ist teuer: Erst investieren, dann sparen
    • Immobilieneigentum übertragen und Steuern sparen
    • Traum vom Wohneigentum nicht ausgeträumt
    • Neue Pflicht zur Prüfung der Gasheizung
  • Mieten steigen in Deutschland wieder schneller
    • Raus aus der Stadt: Ein Trend verfestigt sich
  • Das ist neu im Jahr 2023
    • Elektromobilität: Neue Förderbedingungen
    • Gutes Licht für die Gesundheit
    • Wärmepumpen boomen

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Die 4. Ausgabe 2021 unserer Immoblienzeitschrift behandelt folgende Themen:

  • In einigen Großstädten stagnieren die Mieten
  • Richtig heizen und lüften
  • Kleinstädte werden immer beliebter zum Wohnen
  • Kaufpreise von Wohnungen steigen weniger stark

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Erbschaft villa 2440391 640 PIRO4D Pixabay

Geld kann man teilen, ein Haus oder eine Wohnung nicht. Damit ist ein Problem bei Erbschaften schon auf den Punkt gebracht. Erfahren Sie, was zu beachten ist und wie man den Familienfrieden am ehesten bewahren kann.

Ein Testament oder Erbvertrag kann Streitigkeiten zwischen Erben vermeiden, ihn aber auch erst hervorrufen. Manche Erben möchten sich davon ganz befreien. Sie könnten das Erbe ausschlagen, oder den Erbteil entweder verschenken oder mit notarieller Beurkundung an einen Dritten übertragen. Die Kaufsumme muss nicht dem tatsächlichen Wert des Erbes entsprechen. Der Käufer eines Erbteils übernimmt im Fall von vermietetem oder verpachtetem Grundbesitz auch bestehende vertragliche Verbindlichkeiten. Der Erbe haftet auch nach einem Verkauf des Erbteils für Nachlassverbindlichkeiten, beispielsweise für die Erbschaftssteuer. Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt.

Wer geerbt hat, muss dem Finanzamt den Erwerb innerhalb von drei Monaten anzeigen und ist erbsteuerpflichtig. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gelten Freibeträge. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Steuerfreibetrag bis 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder bis zu 400.000 Euro, Enkel bis 200.000 Euro, Eltern und Großeltern bis 100.000 Euro.

Immobilien werden steuerlich begünstigt behandelt. Wenn die Immobilie vermietet ist, werden nur 90 Prozent des Immobilienwertes berücksichtigt. Gar keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn der Erblasser selbst im Objekt gewohnt hat und der Erbe die nächsten Jahre ebenfalls die Immobilie bewohnt.

Diese Regeln sind schon verzwickt genug. Hinzu kommen möglicherweise gänzlich unterschiedliche Interessen der Erben. Ist die Situation zu unübersichtlich, erweist sich der einvernehmliche Verkauf der geerbten Immobilien an Außenstehende oft als eleganteste und zugleich lukrativste Lösung. Der Erlös ist teilbar und ermöglicht jedem einen individuellen Umgang mit dem Geld.

 (Foto: © PIRO4D, Pixabay)

Oekologische house 3275022 holzijue Pixabay

Häuser in Holzbauweise werden immer beliebter. Circa 15 Prozent aller neuen Eigenheime in Deutschland sind Fertighäuser, also Bauten, deren Rohbau eine sehr hohe Vorfertigung aufweist. Die vorgefertigten Bauteile werden erst auf der Baustelle zusammengesetzt. Der hohe Grad der Vorfertigung garantiert eine optimale Qualität und viele der bereits auf dem Markt angebotenen Fertighaussysteme erfüllen die Normen eines Niedrigenergiehauses.

Vorgefertigte Häuser aus Holz haben eine hohe Maßgenauigkeit, zeichnen sich durch kurze Bauzeiten aus und punkten gegenüber konventionell gebauten mit einer guten Energieeffizienz und einer positiven Ökobilanz.

Große Marken und Systemanbieter von Fertighäusern dominieren derzeit den Markt. Das Portfolio besteht dabei meist aus einem überschaubaren Angebot an Haustypen, das sich an dem Geschmack und Budget der Käuferschichten orientiert. Individuelle Fertighäuser – und damit eine unbegrenzte Auswahl an einzelnen „Bausteinen“ eines Fertighauses – erhält der Kunde jedoch nur von Architekten, deren Planung eng mit den Vorfertigungsprozessen verwoben ist.

Gerade wurde in Berlin-Britz das erste weitgehend vorgefertigte hölzerne Mehrfamilienhaus in nur 21 Tage erbaut. Der Wärmeenergieverbrauch beträgt nur 25 Prozent im Vergleich zu einem konventionellen Wohnhaus. Das Haus verfügt über fünf Obergeschosse, jeweils zwei Apartments pro Etage und passt sich perfekt in eine ehemalige Baulücke ein. Die Wohnfläche beträgt 800 Quadratmeter, die Höhe 18 Meter. Die Immobilie wurde aus 80 Holzelementen unterschiedlicher Größe zusammengesetzt. Die Elemente wurden von Lignoalp, einem führenden Holzbauunternehmen aus Südtirol, vorgefertigt und in Berlin vor Ort zusammengebaut. Das Holzhaus wurde vom Architekten Dr. Paolo Conrad Bercah und Markus Damiani, Geschäftsführer von Lignoalp, initiiert und realisiert.

 

 (Foto: © PIRO4D, Pixabay)

Gebaeudeenergiegesetz solar system 2939560 640 UlrikeLeone PixabayDas Klima wird entscheidend davon beeinflusst, wie wir wohnen und bauen. Der Gebäudebereich ist wegen des hohen Energieverbrauchs ein ausschlaggebender Faktor für die Erreichung der Klimaziele. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund ein Maßnahmenbündel vereinbart, in dessen Mittelpunkt die Förderung der energetischen Gebäudesanierung steht.
Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen Förderangebot gebündelt und optimiert. Das Nebeneinander mehrere Regelwerke wird beendet. Die Handhabung wird vereinfacht und erleichtert.
Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderung als weitere Säule eingeführt werden. Gefördert werden Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Wer beispielsweise alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzt, kann seine Steuerschuld verteilt über drei Jahre um 20 Prozent der Kosten mindern.
Das Prinzip lautet: Je höher der erreichte energetische Standard, desto höher die Förderung. Damit sind künftig Förderungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent möglich. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf fossiler Basis betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme zu geben. Beratungen sollen zu bestimmten Anlässen, beispielsweise Eigentümerwechsel, in Zukunft obligatorisch werden. Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt.

 (Foto: © Ulrike Leone, Pixabay)

Die 1. Ausgabe 2020 unserer Immoblienzeitschrift behandelt folgende Themen:

  • Immobilien 2020: Neues Jahr, neue Regeln und Gesetze
  • Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • Eltern-Kind-Zentrum in der Wohnanlage
  • Immobilien-Investitionen auf Rekordniveau

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Herbstlaub autumn 1854758 640 SHermann FRichter Pixabay

Spätestens im November fallen die letzten bunten Blätter von den Bäumen. Wenn das Laub dann auf Wegen und Straßen liegt, gibt es für Immobilieneigentümer und – je nach Mietvertrag – auch für Mieter viel zu tun.

Auf Gehwegen, die direkt an ein Grundstück grenzen, sowie auf privaten und nicht ausgebauten Straßen müssen Eigentümer in der Regel selbst fegen. Auf Bürgersteigen sind zwar grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig, diese übertragen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht aber per Straßenreinigungssatzung meistens auf die Hauseigentümer. Diese wiederum können die Pflicht auf ihre Mieter abwälzen. Der Eigentümers muss dann kontrollieren, ob der Mieter seinen Pflichten nachkommt.

Unter Nachbarn kommt es gelegentlich zur Frage, wer wann und in welchem Umfang das Laub von den Bäumen des Nachbargrundstückes beseitigen muss? Grundsätzlich besteht eine Duldungspflicht für das Laub, das von den Bäumen benachbarter Gärten auf das eigene Grundstück fällt. Wenn eine übermäßig große Laubmenge anfällt, kann der Betroffene eine Entschädigung verlangen, allerdings nur in dem eng begrenzten Rahmen einer „wesentlichen Beeinträchtigung“.

Wie oft gefegt werden muss, ist nicht einheitlich geregelt. Für Laub gelten ähnliche Regeln wie für Schnee. An Werktagen sollten Wege zwischen sieben und 20 Uhr von Laub befreit werden. Am Wochenenden und an Feiertagen reicht es, die Arbeit bis neun Uhr erledigt zu haben.

Achtung: Für Laubsauger gelten Lärmschutzbestimmungen. Als Faustformel gilt, dass eine Nutzung zwischen sieben und 20 Uhr möglich ist. An Sonn- und Feiertagen dürfen lärmintensive Geräte nicht eingesetzt werden.

Wenn Unfälle durch nasses Laub verursacht werden, kann der Betroffene Schadensersatz fordern. Räumpflichtige, die nachweisen können, dass sie den Bereich vor ihrem Haus in angemessenen Abständen gefegt haben, sind rechtlich auf der sicheren Seite.

(Foto: © S. Hermann, F. Richter, Pixabay)

In der 6. Ausgabe 2019 werden u. a.  folgende Themen behandelt:

  • Preisentwicklung bei Immobilien uneinheitlich
  • Haushalte heizen mehr - Sanierung spart Geld
  • Studentenbuden: Nicht überall teuer
  • Deutschland: Dicht besiedelt

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Die 5. Ausgabe 2019 unserer Immoblienzeitschrift behandelt folgende Themen:

  • Immoblien: Das ändert sich im Jahr 2019
  • Frühjahrsstürme: Wohngebäude richtig absichern
  • Jetzt kaufen oder mieten?
  • Städte brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum

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