Zwei Personen ermitteln am Tisch mit Bauplan, Tablet und Taschenrechner den Immobilienwert
Foto: © Google Gemini

Wie kann ich selbst den Wert einer Immobilie ermitteln? Ein Leitfaden

Den Wert einer Immobilie selbst einzuschätzen ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Lage, Zustand, Rechtslage und Markttrends beeinflussen den Preis und müssen gemeinsam betrachtet werden. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen: In bestimmten rechtlichen Situationen reicht eine eigene Einschätzung nicht aus. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Faktoren und Verfahren bei der Immobilienbewertung eine Rolle spielen, welche Unterlagen Sie benötigen und wann ein professionelles Gutachten unverzichtbar ist.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Immobilienwert selbst ermitteln ist sinnvoll für die Orientierung: Eine eigene Werteinschätzung hilft bei der Verkaufsplanung, in Verhandlungen mit Banken und Maklern sowie bei Erbschafts- oder Scheidungsfragen als erste Gesprächsgrundlage.

  • Lage, Zustand und Rechtslage bestimmen den Wert gemeinsam: Makro- und Mikrolage, energetischer Zustand, Wohnfläche und eingetragene Belastungen im Grundbuch beeinflussen den Verkehrswert direkt und erheblich.

  • Drei Bewertungsverfahren sind in Deutschland normiert: Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt und bilden die Grundlage jeder seriösen Immobilienbewertung.

  • Kostenlose Online-Rechner liefern erste Orientierung, keine Sicherheit: Ihre Stärke spielen kostenlose Online-Rechner bei standardisierten Objekten in transparenten Märkten aus. Bei besonderen Objektmerkmalen oder in ländlichen Regionen stoßen sie dagegen schnell an ihre Grenzen.

  • Bestimmte Unterlagen sind für eine realistische Einschätzung unverzichtbar: Dazu gehören aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Modernisierungsnachweise.

  • In bestimmten Fällen ist ein professionelles Gutachten erforderlich oder dringend empfehlenswert: Bei Scheidung, Erbstreitigkeiten, Zwangsversteigerungen, steuerlichen Bewertungen und bei Finanzierungen, wenn die Bank eine formelle Beleihungswertermittlung verlangt, ist ein professionelles Gutachten erforderlich.

Aus welchen konkreten Gründen sollten Sie den Wert einer Immobilie selbst ermitteln?

Eine eigene Immobilienbewertung macht in verschiedenen Lebenssituationen Sinn. Es geht dabei nicht um Kostengründe, sondern um Entscheidungsfähigkeit und eine starke Verhandlungsposition.

Der häufigste Anlass ist die Verkaufsplanung. Wer verkaufen möchte, braucht einen realistischen ersten Angebotspreis. Eine eigene Recherche zu Quadratmeterpreisen und Bodenrichtwerten zeigt, ob die eigene Preisvorstellung zum Markt passt und ob sich eine Modernisierung vor dem Verkauf lohnt.

Daneben stärkt eine eigene Einschätzung die Verhandlungsposition gegenüber Maklern, Kaufinteressenten und Banken. Wer den ungefähren Marktwert kennt, kann Preisempfehlungen und Finanzierungsangebote besser einordnen. Nützlich zu wissen: Der Beleihungswert der Bank liegt in der Regel unter dem Verkehrswert, wobei die Differenz je nach Objekt und Bank variiert. Das erklärt, warum die Finanzierungssumme mitunter hinter den eigenen Erwartungen zurückbleibt.

Auch bei Erbschaft, Schenkung und Trennung spielt eine eigene Wertermittlung eine Rolle, etwa um zu prüfen, ob Auszahlungen realistisch sind, bevor ein formelles Gutachten beauftragt wird. Wichtig: Eine private Einschätzung bildet die Gesprächsbasis, ersetzt aber kein professionelles Gutachten, wenn Rechtsverbindlichkeit gefragt ist.

Wertvoll ist die eigene Bewertung schließlich bei Vermögens- und Modernisierungsplanung. Wer den Immobilienanteil am Gesamtvermögen im Blick behält oder wissen möchte, wie sich eine neue Heizung oder Dachdämmung auf den Marktwert auswirkt, trifft bessere Investitionsentscheidungen. Energetisch sanierte Immobilien erzielen nachweislich andere Preise als unsanierte Altbauten gleicher Lage.

Rechtssicherheit verschafft eine eigene Bewertung in keinem dieser Fälle. Orientierung und Gesprächsfähigkeit aber schon. Das ist ein erheblicher Vorteil.

Welche entscheidenden Faktoren beeinflussen den Wert Ihrer Immobilie auf dem Markt?

Alle professionellen Bewertungsverfahren berücksichtigen dieselben grundlegenden Faktoren. Wer diese kennt, kann auch eine eigene Einschätzung auf einer soliden Basis aufbauen.

Lage: Makro- und Mikrolage

Die Lage ist der wichtigste Werttreiber einer Immobilie. Dabei unterscheidet man zwischen Makrolage und Mikrolage.

Die Makrolage beschreibt die Stadt oder Region mit ihren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsmarkt, Angebotsknappheit. Die Mikrolage umfasst das direkte Umfeld: Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeitangebote. Ein identisches Haus kann in einer gefragten Großstadt erheblich mehr wert sein als in einer strukturschwachen Region. Nachfrage und Zahlungsbereitschaft der Käufer unterscheiden sich je nach Markt deutlich.

Baulicher und energetischer Zustand

Alter der Immobilie, Qualität der Bausubstanz und der Energieeffizienz sind ebenfalls entscheidend. Moderne Heizungsanlagen, gute Dämmung und neue Fenster steigern den Wert, weil sie Betriebskosten senken und oft gesetzlichen Standards besser entsprechen. Umgekehrt führen ein marodes Dach, Feuchtigkeitsschäden oder eine veraltete Heizung zu spürbaren Werteinbußen.

Größe und Zuschnitt

Wohnfläche, Grundstücksfläche, Anzahl der Zimmer und die Qualität der Raumaufteilung beeinflussen den Quadratmeterpreis direkt. Helle, funktionale Grundrisse erzielen höhere Preise als verwinkelte Raumaufteilungen. Balkon, Terrasse oder Garten wirken sich ebenfalls positiv aus. Bei Wohnungen sind außerdem Etage, Aufzug und die Höhe der Instandhaltungsrücklage relevant.

Rechtliche Belastungen

Einträge im Grundbuch sind wertrelevant und werden von professionellen Gutachtern zwingend berücksichtigt. Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Erbbaurechte oder Dienstbarkeiten schränken die Nutzungsmöglichkeiten ein und können den Verkehrswert erheblich mindern. Auch Baulasten, die in einem eigenen Baulastenverzeichnis geführt werden, können Bebauung und Nutzung eines Grundstücks einschränken.

Markttrends und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Wachsende Bevölkerung und knappes Angebot stützen die Preise, während das Zinsniveau und die Finanzierungskosten den Markt stark beeinflussen. Wirtschaftliche Abschwünge, steigende Zinsen oder ein Angebotsanstieg wirken dämpfend. Der Immobilienpreisindex des Statistischen Bundesamtes und regionale Marktberichte der Gutachterausschüsse geben Aufschluss über aktuelle Entwicklungen. (Quelle: www.destatis.de)

Nur wenn alle diese Faktoren gemeinsam betrachtet werden, entsteht ein realistisches Wertbild. Einzelne Aspekte allein reichen nicht aus.

Welche klassischen Bewertungsverfahren eignen sich für die eigene Immobilienbewertung?

In Deutschland sind drei Verfahren durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) normiert: das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Je nach Immobilientyp eignet sich ein anderes Verfahren. Für eine eigene Einschätzung sind alle drei grundsätzlich nutzbar, allerdings in unterschiedlichem Maße zugänglich. (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)

Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist für eine eigene Bewertung am besten geeignet, weil es direkt auf tatsächlich erzielten Marktpreisen basiert. Es wird vor allem bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und standardisierten Einfamilienhäusern eingesetzt.

Die Grundformel ist einfach:

BestandteilErläuterung
Quadratmeterpreis (€/m²)Aus Marktberichten und Portalen für vergleichbare Objekte
× Wohnfläche (m²)Die tatsächliche Wohnfläche Ihrer Immobilie
= Richtwert ImmobilienwertErster grober Anhaltspunkt

Gutachterausschüsse veröffentlichen dazu Bodenrichtwerte und Immobilienmarktberichte, aus denen regionale Durchschnittspreise abgeleitet werden können. Wichtig: Auch beim Vergleichswertverfahren sind individuelle Zu- oder Abschläge für besondere Lageeigenschaften, Zuschnitt oder Zustandsmerkmale notwendig. Wirklich vergleichbare Objekte zu finden, erfordert Sorgfalt.

Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren bewertet den materiellen Wert einer Immobilie, unabhängig von Mieteinnahmen oder Vergleichspreisen. Es wird vor allem bei selbstgenutzten Häusern eingesetzt, wenn keine aussagekräftigen Vergleichsobjekte vorhanden sind.

Der Rechenweg in vereinfachter Form:

SchrittFormel
BodenwertBodenrichtwert × Grundstücksfläche
GebäudeherstellungskostenRegelherstellungskosten/m² × Bruttogrundfläche
Alterswertminderung(Gesamtnutzungsdauer − Restnutzungsdauer) / Gesamtnutzungsdauer × 100 %
GebäudesachwertHerstellungskosten − Altersminderung
Vorläufiger SachwertBodenwert + Gebäudesachwert
Endgültiger SachwertVorläufiger Sachwert × Marktanpassungsfaktor

Für Wiesbaden weist der Gutachterausschuss in seinem Immobilienmarktbericht 2026 eigene Sachwertfaktoren aus, die auf Kaufverträgen aus dem Jahr 2025 basieren. Dabei wird eine lineare Alterswertminderung mit einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren zugrunde gelegt. Das Sachwertverfahren ist für Laien methodisch anspruchsvoll, da viele normierte Parameter und Tabellen einfließen. Eine vereinfachte Näherungsrechnung mit Bodenrichtwert, groben Herstellungskosten und einer pauschalen Altersabschreibung ist jedoch möglich und liefert zumindest eine Orientierung. (Quelle: Immobilienmarktbericht der Stadt Wiesbaden 2026)

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren kommt bei vermieteten Immobilien und gewerblichen Objekten zum Einsatz. Im Mittelpunkt steht die wirtschaftliche Betrachtung: Wie viel Ertrag wirft das Objekt langfristig ab?

Die vereinfachte Formel lautet:

BestandteilErläuterung
JahresreinertragMieteinnahmen − Bewirtschaftungskosten
÷ LiegenschaftszinssatzMarktüblicher Renditesatz aus Gutachterausschuss-Daten
≈ ErtragswertKapitalwert der zukünftigen Erträge

Die genauen Grundlagen sind in § 27 ImmoWertV geregelt. Für Laien ist das Verfahren nutzbar, wenn verlässliche Mietdaten und ein marktüblicher Zinssatz bekannt sind. Andernfalls bleibt die Rechnung ungenau. Als Orientierung: Der Gutachterausschuss Wiesbaden weist im Immobilienmarktbericht 2025 für vermietete Mehrfamilienhäuser einen Liegenschaftszinssatz von rund 3,1 % aus, für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Wert bei durchschnittlich 1,9 %. (Quelle: gesetze-im-internet.de, Immobilienmarktbericht der Stadt Wiesbaden 2026)

Welches Verfahren passt zu welcher Immobilie?

Professionelle Gutachter kombinieren häufig mehrere Verfahren, um zu einem plausiblen Verkehrswert zu gelangen. Für eine erste eigene Einschätzung empfiehlt sich folgende Orientierung:

  • Eigentumswohnung, Reihenhaus, standardisiertes Einfamilienhaus in der Stadt: Vergleichswertverfahren

  • Individuelles oder ländliches Haus ohne viele Vergleichsobjekte: Sachwertverfahren

  • Vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie: Ertragswertverfahren

Wie zuverlässig sind kostenlose Online-Rechner, wenn Sie den Wert einer Immobilie selbst ermitteln möchten?

Kostenlose Online-Rechner haben sich als einfacher Einstieg in die Immobilienbewertung etabliert. Sie erlauben es, durch Eingabe weniger Eckdaten wie Adresse, Immobilientyp, Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Zustand und Ausstattung eine erste Wertspanne zu erhalten.

Wie funktionieren Online-Rechner technisch?

Die meisten Tools nutzen sogenannte Automated Valuation Models (AVM). Diese statistischen Modelle greifen auf Kaufpreise aus Gutachterausschüssen, Angebotspreise aus Immobilienportalen und eigene Transaktionsdaten zurück. Aus Lage, Objekttyp und eingegebenen Merkmalen berechnen sie einen Schätzwert.

Studien zeigen, dass hochwertige Bewertungsmodelle bei standardisierten Eigentumswohnungen in Ballungsräumen sehr hohe Trefferquoten erzielen. In diesen Fällen liefern Online-Rechner eine bemerkenswert gute erste Orientierung für private Entscheidungen wie die Angebotspreisfindung oder eine grobe Vermögensplanung.

Wo liegen die Grenzen?

Die Zuverlässigkeit sinkt deutlich, sobald individuelle Besonderheiten ins Spiel kommen oder die Datenbasis dünner wird. In Regionen mit wenigen Transaktionen, etwa in ländlichen Kreisen, können deutliche Abweichungen zwischen Online-Bewertung und tatsächlichem Marktwert auftreten.

Aspekte wie eine Einliegerwohnung, ein Erbbaurecht, Denkmalschutz, besondere Baulasten oder ungewöhnliche Grundrisse werden von standardisierten Eingabemasken allenfalls grob abgebildet. Zum Vergleich: Eine Einliegerwohnung kann den Wert um 15 bis 20 % steigern, ein Erbbaurecht ihn in ähnlicher Größenordnung mindern. Solche Effekte fließen in die meisten Online-Rechner nicht differenziert ein.

Wie sollten Sie Online-Rechner sinnvoll nutzen?

Seriöse Anbieter betonen selbst, dass ihre Ergebnisse der Orientierung dienen und keine rechtsverbindlichen Gutachten ersetzen. Eine bewährte Vorgehensweise: Nutzen Sie zwei bis drei verschiedene Online-Rechner und bilden Sie den Durchschnitt der Ergebnisse, um einzelne Ausreißer auszugleichen. Für rechtlich oder finanziell bedeutsame Entscheidungen, etwa Verkauf, Scheidung, Erbschaft oder Bankfinanzierung, ist eine Vor-Ort-Bewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen oder Makler zwingend empfehlenswert.

Online-Rechner sind ein nützlicher Baustein in der eigenen Wertermittlung, aber nie die alleinige Grundlage für belastbare Entscheidungen.

Welche wichtigen Unterlagen benötigen Sie für eine realistische Einschätzung des Immobilienwerts?

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto genauer lässt sich der Wert einschätzen. Professionelle Gutachter, Makler und seriöse Online-Tools stützen ihre Arbeit auf dieselbe Dokumentenbasis. Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie selbst ermitteln möchten, sollten diese Unterlagen vorliegen:

Grundbuchauszug: Er dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Grundschulden, Nießbrauchrechte, Wohnrechte und sonstige Belastungen. Er sollte nicht älter als drei Monate sein, da Einträge sich ändern können. Wertmindernde Rechte Dritter, etwa ein lebenslanges Wohnrecht, schränken die Nutzungsmöglichkeiten für Käufer erheblich ein.

Flurkarte: Sie zeigt Größe und Lage des Grundstücks und wird vom Katasteramt ausgestellt. Auch sie sollte maximal drei Monate alt sein. Die genaue Grundstücksfläche ist für die Berechnung des Bodenwerts und für Vergleichsbetrachtungen zu Nachbarobjekten entscheidend.

Baupläne und Grundrisse: Sie liefern die geometrischen Informationen zum Gebäude: Raumaufteilung, Geschossigkeit, An- und Umbauten. Wichtig ist, dass sie den tatsächlichen Zustand der Immobilie widerspiegeln, also auch spätere Veränderungen abbilden.

Wohnflächenberechnung: Sie bildet die Basis für Quadratmeterpreise und Vergleichswertberechnungen. Fehlerhafte Flächenangaben verzerren das gesamte Ergebnis. Liegt noch keine Berechnung vor, kann sie anhand der Baupläne erstellt werden.

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: Baulasten dokumentieren Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber der Baubehörde, etwa Stellplatzverpflichtungen oder Leitungsrechte. Sie stehen nicht im Grundbuch und müssen gesondert beim Bauordnungsamt beantragt werden. Je nach Bundesland können die zuständigen Stellen und die Praxis der Einsichtnahme abweichen.

Energieausweis und Modernisierungsnachweise: Rechnungen, Abnahmeprotokolle und Energieberatungsberichte zu Heizung, Dämmung und Fenstern belegen den energetischen Zustand und dokumentieren wertsteigernde Maßnahmen.

Darüber hinaus gibt es objektspezifische Unterlagen, die je nach Immobilientyp relevant sind:

  • Eigentumswohnungen: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Informationen zur Instandhaltungsrücklage und Nebenkostenabrechnungen

  • Vermietete Immobilien: Mietverträge und Nachweise über Mieteinnahmen

  • Denkmalgeschützte Immobilien: Denkmalschutzbescheide, die sowohl steuerliche Förderungen als auch Sanierungsauflagen belegen

  • Erbbaurechtsimmobilien: Der Erbbaurechtsvertrag, da er Zahlungsströme und Eigentumsverhältnisse regelt

Wer diese Unterlagen vollständig vorliegen hat, ist nicht nur für eine eigene Einschätzung besser gerüstet, sondern kann auch einem Sachverständigen oder Makler eine strukturierte Grundlage für eine professionelle Bewertung liefern.

In welchen Fällen reicht es rechtlich nicht aus, den Wert der Immobilie selbst zu ermitteln?

Eine eigene Immobilienbewertung liefert wertvolle Orientierung. In bestimmten Situationen reicht sie rechtlich jedoch nicht aus. Dann ist ein professionelles, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erforderlich.

Gerichtliche Verfahren: Scheidung, Erbstreit, Zwangsversteigerung

In gerichtlichen Verfahren verlangen Gerichte regelmäßig ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, erstellt von qualifizierten Sachverständigen nach den Kriterien der ImmoWertV. Eine private Schätzung kann dabei als Orientierung dienen, ersetzt ein gerichtsfestes Gutachten aber in der Regel nicht. (Quelle: gesetze-im-internet.de)

Beim Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren beispielsweise wird der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen. Seit der Güterrechtsreform 2009 können Verbindlichkeiten in voller Höhe abgezogen werden, wodurch auch ein negatives Anfangsvermögen möglich ist. Eine eigene Schätzung kann die Gesprächsbasis bilden, ersetzt aber nicht die formale Wertermittlung, sobald Ausgleichszahlungen streitig sind oder gerichtlich festgelegt werden sollen.

Steuerliche Bewertungen bei Erbschaft und Schenkung

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nutzt das Finanzamt gesetzlich geregelte Bewertungsverfahren, die auf den Verkehrswert abzielen. Eigentümer können zwar eine eigene Wertvorstellung einbringen, maßgeblich ist am Ende jedoch der behördlich oder durch Sachverständige ermittelte Wert. Ein Verkehrswertgutachten bietet hier die juristisch anerkannte Grundlage. Streitigkeiten zwischen Erben über Ausgleichszahlungen machen eine neutrale, professionelle Bewertung häufig unumgänglich.

Bankfinanzierungen und Beleihungswert

Banken, insbesondere pfandbriefrefinanzierte Institute, ermitteln für Finanzierungen einen eigenen Beleihungswert, der vorsichtig und damit regelmäßig unter dem Verkehrswert angesetzt wird. Dieser Wert ist mittels eines unabhängigen Gutachtens zu bestimmen; ein vom Darlehensnehmer vorgelegtes Gutachten reicht dafür nicht aus. Eine eigene Immobilienbewertung kann als Orientierung dienen, ersetzt die bankseitige Wertermittlung aber nicht. Ob eine Finanzierung über Ihre Immobilie entscheidet, hängt dabei immer auch von diesem Beleihungswert ab.

Öffentlich-rechtliche Verfahren und Entschädigungsfragen

Gutachterausschüsse spielen insbesondere bei Bodenrichtwerten, Marktberichten und in bestimmten öffentlich-rechtlichen Bewertungsfragen eine zentrale Rolle. Sie führen Kaufpreissammlungen, ermitteln Bodenrichtwerte und erstellen Verkehrswertgutachten. Ihre Marktberichte dienen Behörden und Gerichten als objektive Grundlage. Eine private Bewertung ist in diesen Kontexten institutionell nicht vorgesehen.

In all diesen Fällen gilt: Eine eigene Einschätzung kann wichtige Vorarbeit leisten und Gespräche strukturieren. Sie ersetzt aber kein professionelles Gutachten, sobald Rechtsverbindlichkeit, gerichtliche Entscheidungen, steuerliche Festsetzungen oder Bankfinanzierungen betroffen sind. Klären Sie frühzeitig, ob Ihr Anliegen der Orientierung dient oder formale Rechtsfolgen nach sich zieht.

Fazit: So weit trägt die eigene Immobilienbewertung

Eine eigene Wertermittlung ist ein sinnvoller erster Schritt. Sie verschafft Orientierung, stärkt die Verhandlungsposition und schärft das Verständnis für Marktmechanismen. Wer Lage, Zustand, Rechtslage und aktuelle Marktdaten systematisch betrachtet und die richtigen Unterlagen zusammenstellt, kann sich eine realistische erste Einschätzung erarbeiten.

Gleichzeitig zeigt dieser Leitfaden klar, wo die eigene Einschätzung endet: Bei Scheidungen, Erbstreitigkeiten und steuerlichen Bewertungen ist ein professionelles Verkehrswertgutachten oft erforderlich. Bei Bankfinanzierungen, insbesondere im pfandbriefrechtlichen Bereich, ist statt dessen eine formelle Beleihungswertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter vorgeschrieben.

Jede Immobilie ist individuell. Lage, Zustand, rechtliche Besonderheiten und die aktuelle Marktsituation im Rhein-Main-Gebiet spielen zusammen. Bei der Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH profitieren Sie von über 40 Jahren Erfahrung im regionalen Immobilienmarkt und mehr als 3.000 erfolgreich vermittelten Immobilien. Ob Sie den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen oder den nächsten Schritt Richtung Verkauf gehen möchten: Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung als solide Grundlage für Ihre Entscheidung.

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