
Jan Schleicher
Geschäftsführer
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Haus verkaufen oder verschenken in Wiesbaden: Was tun?
Ein Haus gehört zu den wertvollsten Vermögenswerten, die Sie besitzen können. Die Frage, ob Sie es besser verkaufen oder verschenken sollten, hängt von vielen individuellen Faktoren ab: Ihrer finanziellen Situation, Ihrer Familienplanung und den steuerlichen Rahmenbedingungen. Gerade in Wiesbaden, wo der Immobilienmarkt stabil und gefragt ist, kann die Entscheidung weitreichende Folgen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Option wann sinnvoller ist und worauf Sie achten sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Verkauf schafft sofortige Liquidität: Beim Hausverkauf in Wiesbaden erhalten Sie den Erlös direkt nach Abschluss und können ihn frei verwenden.
Schenkung nutzt steuerliche Freibeträge: Kinder können bis zu 400.000 € steuerfrei erhalten, Ehepartner bis zu 500.000 € pro Schenkung.
Freibeträge lassen sich wiederholen: Alle 10 Jahre erneuert sich der volle Schenkungsteuer-Freibetrag, was eine gestaffelte Übertragung ermöglicht.
Nießbrauch ermöglicht Wohnen nach der Schenkung: Wer sein Haus verschenkt, kann sich durch einen Nießbrauch-Eintrag das lebenslange Wohnrecht sichern und gleichzeitig den steuerpflichtigen Wert der Schenkung senken.
Wiesbadener Immobilienpreise sind stabil: Laut Immobilienmarktbericht 2025 des Gutachterausschusses Wiesbaden lag der Durchschnittspreis freistehender Einfamilienhäuser 2024 bei rund 792.000 Euro, mit erheblichen Unterschieden je nach Lage und Ausstattung.
Spekulationssteuer entfällt bei Eigennutzung: Wer seine Immobilie selbst bewohnt hat, zahlt beim Privatverkauf keine Einkommensteuer auf den Gewinn.
Eine professionelle Bewertung ist die Grundlage: Ob Verkauf oder Schenkung: Ohne aktuellen Immobilienwert treffen Sie keine fundierte Entscheidung.
Welche Faktoren beeinflussen Ihre Entscheidung grundlegend?
Die Wahl zwischen Verkauf und Schenkung ist selten eine rein rationale Entscheidung. Oft spielen emotionale, familiäre und finanzielle Aspekte gleichzeitig eine Rolle, und sie können in verschiedene Richtungen zeigen.
Ein zentrales Kriterium ist Ihr Liquiditätsbedarf. Brauchen Sie das in der Immobilie gebundene Kapital für den eigenen Lebensunterhalt, eine neue Wohnsituation oder andere Vorhaben? Dann spricht vieles für einen Verkauf. Steht dagegen die langfristige Vermögensweitergabe an die Familie im Vordergrund, ist eine Schenkung oft die naheliegendere Option.
Daneben spielt der Zeithorizont eine entscheidende Rolle. Planen Sie die Übergabe kurzfristig, oder haben Sie Zeit, die Übertragung über mehrere Jahre steuerlich günstig zu gestalten? Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen offen.
Auch die emotionale Bindung an das Haus sollte nicht unterschätzt werden. Viele Eigentümer möchten, dass das Haus in der Familie bleibt, auch wenn sie darin nicht mehr wohnen. Diese persönliche Komponente ist absolut verständlich und sollte in der Entscheidungsfindung gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Für die meisten Eigentümer dreht sich die Entscheidung um folgende Kernfragen:
Benötige ich den Verkaufserlös für meine eigene finanzielle Sicherheit?
Soll die Immobilie in der Familie bleiben?
Wie möchte ich meinen Nachlass gestalten?
Welche steuerlichen Freibeträge kann ich noch nutzen?
Jede dieser Fragen führt zu einer anderen Gewichtung. Deshalb ist eine individuelle Betrachtung Ihrer Situation so wichtig.
Warum kann sich der Hausverkauf in Wiesbaden für Sie lohnen?
Wiesbaden gehört zu den stabileren Immobilienmärkten in Hessen. Wer sein Haus hier verkauft, profitiert von einer soliden Nachfrage und verhältnismäßig hohen Preisen. Laut Immobilienmarktbericht 2025 des Gutachterausschusses Wiesbaden lag der Durchschnittspreis für ein freistehendes Einfamilienhaus im Jahr 2024 bei rund 792.000 Euro, mit einer Spanne von rund 200.000 Euro bis über 3,3 Millionen Euro je nach Lage, Zustand und Ausstattung. Bitte beachten Sie, dass sich diese Preise ändern können.
Der größte Vorteil eines Verkaufs ist die sofortige Verfügbarkeit des Kapitals. Das Geld steht Ihnen direkt nach dem Notartermin und der Kaufpreiszahlung zur freien Verwendung bereit. Sie können es anlegen, eine neue Immobilie erwerben oder einfach für Ihre Altersvorsorge nutzen.
Was kostet ein Hausverkauf in Wiesbaden?
Beim Verkauf entstehen bestimmte Kosten, die Sie kennen sollten. Die Maklerprovision in Wiesbaden beträgt üblicherweise 5,95 % des Kaufpreises, die seit 2020 hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Als Verkäufer zahlen Sie also in der Regel 2,975 %. Die Grunderwerbsteuer von 6,0 % in Hessen trägt der Käufer.
| Kostenart | Träger | Betrag (bei 792.000 €) |
| Maklerprovision Verkäufer (2,975 %) | Verkäufer | ca. 23.562 € |
| Maklerprovision Käufer (2,975 %) | Käufer | ca. 23.562 € |
| Grunderwerbsteuer (6,0 %) | Käufer | ca. 47.520 € |
| Notarkosten | Käufer | ca. 8.000–16.000 € |
Ein weiterer entscheidender Punkt: Haben Sie Ihre Immobilie selbst genutzt, fällt keine Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn an. Das regelt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Das heißt: Als selbstnutzender Eigentümer können Sie den vollen Erlös behalten, ohne einen steuerlichen Abzug befürchten zu müssen.
In welchen Fällen ist die Schenkung Ihres Hauses die ideale Lösung?
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann in bestimmten Situationen deutlich vorteilhafter sein als ein Verkauf. Das gilt vor allen Dingen für Eigentümer, die ihr Vermögen gezielt an die nächste Generation weitergeben möchten und dabei die steuerlichen Freibeträge voll ausschöpfen wollen.
Sinnvoll ist die Schenkung vor allem dann, wenn:
Sie den Immobilienwert unterhalb der geltenden Freibeträge übertragen können und damit keine Schenkungsteuer anfällt.
Sie die Erbschaftsteuer reduzieren möchten und die 10-Jahres-Frist zur erneuten Freibetragsnutzung noch vor sich haben.
Ein Familienmitglied die Immobilie tatsächlich nutzen oder darin wohnen soll.
Sie weiterhin in der Immobilie wohnen möchten und dies über ein Nießbrauchrecht absichern können.
Ein Beispiel: Ein Eigentümer möchte sein Haus im Wert von 750.000 € an seinen Sohn übertragen. Der steuerfreie Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 €. Für die verbleibenden 350.000 € würde Schenkungsteuer anfallen. Durch die Eintragung eines Nießbrauchs kann der steuerpflichtige Wert jedoch deutlich gesenkt werden, was die Steuerlast erheblich mindert.
Außerdem bietet die frühzeitige Schenkung einen psychologischen Vorteil: Eigentümer erleben die Übergabe bewusst mit und können sicherstellen, dass die Immobilie so genutzt wird, wie sie es sich vorstellen.
Wie wirken sich Freibeträge und Steuern auf Ihre Wahl aus?
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind ein zentrales Entscheidungskriterium. Das Schenkungsteuerrecht bietet dabei erhebliche Spielräume, die Sie kennen sollten.
Die aktuellen Freibeträge im Überblick
| Empfänger | Freibetrag (Stand 2026) |
| Ehepartner | 500.000 € |
| Kinder | 400.000 € pro Kind |
| Enkelkinder | 200.000 € pro Enkel |
| Andere Personen | 20.000 € |
(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Wichtig zu wissen: Diese Freibeträge gelten nicht einmalig, sondern können alle 10 Jahre erneut vollständig genutzt werden (§ 14 ErbStG). Das eröffnet die Möglichkeit einer gestaffelten Übertragung. Ein Beispiel: Sie schenken Ihrem Kind 2026 eine Immobilie im Wert von 350.000 €, die unter dem Freibetrag von 400.000 € liegt. Im Jahr 2036 steht der Freibetrag vollständig neu zur Verfügung.
Was kostet Schenkungsteuer über dem Freibetrag?
Überschreitet der Schenkungswert den Freibetrag, fällt Schenkungsteuer an. Die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des übertragenen Vermögens:
| Steuerstufe | Empfänger | Steuersatz |
| Steuerklasse I (z. B. Kinder) | Nahes Verwandtschaftsverhältnis | 7–30 % |
| Steuerklasse II | Entferntere Verwandte | 15–43 % |
| Steuerklasse III | Nicht verwandte Personen | 30–50 % |
Beim Verkauf hingegen entfällt die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn für selbstgenutzte Immobilien vollständig. Das macht den Verkauf bei entsprechender Nutzungshistorie steuerlich unkomplizierter. Beide Wege haben also ihre eigenen steuerlichen Vor- und Nachteile, und welcher besser zu Ihrer Situation passt, hängt von den konkreten Zahlen ab.
Wie können Sie Ihr Haus verschenken und trotzdem darin wohnen bleiben?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die Eigentümer stellen: Ist es möglich, das Haus zu verschenken und dennoch darin wohnen zu bleiben? Die Antwort ist ja. Das funktioniert über ein Nießbrauchrecht, das im Schenkungsvertrag vereinbart und ins Grundbuch eingetragen wird.
Was ist das Nießbrauchrecht?
Das Nießbrauchrecht sichert Ihnen das lebenslange Recht, die Immobilie zu bewohnen oder daraus Einnahmen zu erzielen, etwa durch Vermietung. Es wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Damit ist es rechtlich bindend, auch wenn das Eigentum bereits auf den Beschenkten übergegangen ist.
Das Nießbrauchrecht hat noch einen weiteren Vorteil: Es reduziert den steuerlich relevanten Wert der Schenkung. Denn das Finanzamt bewertet nicht den vollen Verkehrswert der Immobilie, sondern zieht den Wert des Nießbrauchs ab. Dieser Abzug kann je nach Ihrem Alter zwischen 30 und 40 % des Immobilienwerts betragen. Das heißt: Durch den Nießbrauch sinkt der Betrag, für den möglicherweise Schenkungsteuer anfällt.
Welche Kosten entstehen?
Für die notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags und die Eintragung ins Grundbuch entstehen Kosten:
| Kostenart | Betrag (ca.) |
| Notarkosten | 1,5–2,5 % des Immobilienwerts |
| Grundbucheintrag Nießbrauch | ca. 0,1–0,2 % des Immobilienwerts |
| Bewertungsgutachten | 1.500–3.000 € |
Die Grunderwerbsteuer fällt bei einer Schenkung übrigens nicht an. Das ist ein weiterer finanzieller Vorteil gegenüber einem regulären Kauf.
Mögliche Konflikte sollten Sie dennoch nicht außer Acht lassen. Wenn der Beschenkte die Immobilie später verkaufen möchte, das Nießbrauchrecht aber noch besteht, kann das zu Spannungen führen. Ein offenes Gespräch in der Familie und eine sorgfältige vertragliche Gestaltung sind deshalb unerlässlich.
Warum ist eine professionelle Immobilienbewertung in Wiesbaden unerlässlich?
Ob Sie Ihr Haus verkaufen oder verschenken möchten: Ohne eine aktuelle und fundierte Immobilienbewertung treffen Sie Ihre Entscheidung ohne verlässliche Grundlage. Das gilt sowohl für die Kaufpreisfindung beim Verkauf als auch für die korrekte steuerliche Bewertung bei der Schenkung.
Beim Verkauf verhindert eine professionelle Bewertung, dass Sie Ihr Haus unter Wert anbieten oder durch einen zu hohen Preis potenzielle Käufer abschrecken. Beides kostet Sie am Ende Zeit oder Geld.
Bei der Schenkung ist die Bewertung noch wichtiger. Das Finanzamt ermittelt den steuerlichen Wert der Immobilie eigenständig, wenn kein Gutachten vorliegt. Das führt häufig zu Abweichungen, die zu Ihren Ungunsten ausfallen können. Ein professionelles Gutachten gibt Ihnen hier eine belastbare Grundlage für Verhandlungen mit dem Finanzamt.
Für die Berechnung des Nießbrauchvorteils ist die aktuelle Bewertung der Immobilie ebenfalls zwingend notwendig. Nur mit einem aktuellen Verkehrswert lässt sich der steuerliche Abzug korrekt ermitteln.
Ein Verkehrswertgutachten kostet in Wiesbaden üblicherweise zwischen 1.500 und 3.000 €. Diese Investition amortisiert sich in den meisten Fällen schnell, wenn Sie bedenken, welche finanziellen Konsequenzen eine falsche Bewertung haben kann.
Bei Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH bieten wir Ihnen eine fundierte, kostenfreie Immobilienbewertung für Ihre erste Orientierung. Mit über 40 Jahren Erfahrung im Wiesbadener Immobilienmarkt und mehr als 3.000 erfolgreich vermittelten Immobilien kennen wir die lokalen Marktverhältnisse genau.
Welchen Einfluss hat der regionale Immobilienmarkt auf Ihre Pläne?
Der Immobilienmarkt in Wiesbaden unterscheidet sich spürbar von überhitzten Märkten wie Frankfurt oder Offenbach. Die Nachfrage ist stabil, aber nicht spekulativ getrieben. Das schafft eine solide Ausgangslage, sowohl für Verkäufer als auch für diejenigen, die eine Schenkung langfristig planen.
Laut Immobilienmarktbericht 2025 des Gutachterausschusses Wiesbaden stiegen die Kaufpreise für Eigentumswohnungen von 2014 bis 2021 deutlich an, stabilisierten sich seitdem jedoch auf hohem Niveau. Wer heute verkauft, erzielt einen guten Preis. Wer die Schenkung noch einige Jahre hinausschiebt, kann mit einem moderaten Wertzuwachs rechnen, der aber auch den steuerlichen Wert der späteren Schenkung erhöht.
Besonders gefragt sind Lagen wie das Rheingauviertel, Biebrich und die nördlichen Stadtteile. Die Käufergruppen in Wiesbaden sind vielfältig: Pendler nach Frankfurt, Beamte und Angestellte der zahlreichen Behörden und Institutionen in der Landeshauptstadt sowie junge Familien, die eine Alternative zum teuren Frankfurt suchen.
Beim aktuellen Zinsniveau bleibt die Kaufkraft der Interessenten solide, auch wenn sie im Vergleich zu den Niedrigzinsjahren spürbar gesunken ist.
(Quelle: Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden, Immobilienmarktbericht 2025; www.bundesbank.de)
Wie finden Sie den richtigen Zeitpunkt für eine Übertragung oder einen Verkauf?
Den perfekten Zeitpunkt gibt es selten. Was es jedoch gibt, sind klare Signale, die für oder gegen eine baldige Entscheidung sprechen.
Steuerliche Fristen als Orientierung
Wenn Sie die Schenkung in mehreren Schritten gestalten möchten, ist die 10-Jahres-Frist der entscheidende Taktgeber. Haben Sie bereits eine Schenkung vorgenommen, sollten Sie im Blick behalten, wann der Freibetrag neu zur Verfügung steht.
Außerdem spielt Ihr Alter eine Rolle, insbesondere wenn Sie ein Nießbrauchrecht einplanen. Je jünger Sie bei der Schenkung sind, desto höher ist der steuerliche Abzug für den Nießbrauch, da die Restlebenserwartung größer ist. Das Statistische Bundesamt beziffert die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland auf etwa 84 bis 85 Jahre für Männer und 89 Jahre für Frauen.
Familiäre Veränderungen frühzeitig einplanen
Veränderungen in der Familie können Ihre Planung erheblich beeinflussen. Scheidungen, neue Partner oder Änderungen in den familiären Verhältnissen der Beschenkten können dazu führen, dass eine einmal getroffene Schenkungsentscheidung schwer korrigierbar ist.
Auch gesundheitliche Aspekte spielen eine Rolle. Wer frühzeitig handelt, hat mehr Gestaltungsspielraum. Eine Schenkung unter Zeitdruck, zum Beispiel bei schwerer Erkrankung, ist rechtlich heikel und vom Finanzamt oft kritisch beäugt.
Für den Verkauf gilt: Wiesbaden ist kein klassischer Spekulationsmarkt. Sie müssen keinen Höchstpreis abwarten. Ein guter Zeitpunkt ist dann, wenn Ihre persönliche Situation es erfordert und die Immobilie in einem verkaufsfähigen Zustand ist.
Fazit: Verkaufen oder verschenken? Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Ob Verkauf oder Schenkung: Beide Wege haben ihre Berechtigung, und keiner ist per se der bessere. Entscheidend ist, was zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation passt. Wer Liquidität benötigt, fährt mit einem Verkauf in der Regel gut. Wer sein Vermögen gezielt an die Familie weitergeben möchte und die steuerlichen Freibeträge noch nutzen kann, für den kann die Schenkung die klügere Lösung sein. Und in manchen Fällen ist eine Kombination aus beidem der sinnvollste Weg.
Jede Immobilie ist individuell, und der Wiesbadener Markt bietet aktuell gute Rahmenbedingungen für beide Optionen. Damit Sie die für Sie richtige Entscheidung treffen können, brauchen Sie vor allem eines: eine verlässliche Grundlage.
Möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie in Wiesbaden aktuell wert ist? Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH bietet Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung. Mit über 40 Jahren Erfahrung im Rhein-Main-Gebiet und mehr als 3.000 erfolgreich vermittelten Immobilien stehen wir Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
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FAQ
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Der Verkauf ist in der Regel sinnvoller, wenn Sie die Mittel für Ihren eigenen Lebensunterhalt oder andere Investitionen benötigen, oder wenn die steuerlichen Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. Die Schenkung lohnt sich vor allem dann, wenn der Immobilienwert die verfügbaren Freibeträge nicht überschreitet und Sie Erbschaftsteuer vermeiden möchten. Bei Immobilienwerten über 600.000 € kann eine Kombination aus Teilverkauf und Teilschenkung besonders vorteilhaft sein. Welche Option für Sie die richtige ist, sollten Sie gemeinsam mit einem Steuerberater und einem erfahrenen Immobilienmakler klären.
Bei einer Schenkung entstehen mehrere Kostenpositionen. Die Notarkosten betragen je nach Immobilienwert etwa 1,5 bis 2,5 % des Wertes. Für den Grundbucheintrag kommen nochmals etwa 0,1 bis 0,2 % hinzu. Ein Bewertungsgutachten kostet in Wiesbaden üblicherweise zwischen 1.500 und 3.000 €. Liegt der Schenkungswert über dem Freibetrag, fällt zudem Schenkungsteuer an, je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe zwischen 7 und 50 %. Die Grunderwerbsteuer hingegen entfällt bei einer Schenkung vollständig.
Grundsätzlich sind Schenkungen endgültig. Ein Widerruf ist nur in sehr engen gesetzlichen Ausnahmefällen möglich, etwa bei grober Undankbarkeit des Beschenkten (§ 530 BGB). Ein solches Widerrufsrecht muss jedoch bereits im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Möchten Sie sich als Schenkender absichern, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts oder entsprechender Rückfallklauseln. Da jede Situation individuell ist, ist eine Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt vor der Unterzeichnung unbedingt ratsam.
Der Freibetrag für Schenkungen an Kinder beträgt aktuell 400.000 € pro Kind (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser Betrag gilt für jede Schenkung von einem Elternteil an ein Kind. Bei zwei Elternteilen kann also ein Betrag von bis zu 800.000 € je Kind steuerfrei übertragen werden. Wichtig: Dieser Freibetrag erneuert sich alle 10 Jahre vollständig. Schenken Sie Ihrem Kind 2026 einen Betrag von 350.000 €, steht 2036 der volle Freibetrag von 400.000 € erneut zur Verfügung.
(Quelle: www.gesetze-im-internet.de)












