Haus mit blühendem Garten und „Verkauft“-Schild
Foto: © Google Gemini

Wohnung mit Hypothek verkaufen in Wiesbaden: Ihr Ratgeber

Eine Wohnung trotz laufender Hypothek zu verkaufen, ist in Wiesbaden keine Ausnahme, sondern gelebte Praxis. Die meisten Immobilien sind zum Zeitpunkt ihres Verkaufs noch mit einer Grundschuld belastet. Wer den Prozess kennt und frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, kann seinen Kredit unkompliziert ablösen, die Grundschuld löschen lassen und die Wohnung lastenfrei übergeben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das konkret funktioniert, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verkauf trotz Hypothek ist problemlos möglich: Die Bank darf den Verkauf nicht verhindern, wenn die gesicherte Forderung aus dem Kaufpreis vollständig getilgt wird. In der Praxis handelt es sich meist um eine Grundschuld, nicht um eine klassische Hypothek.

  • Ablösung oder Übernahme: Der Kredit wird in der Regel mit dem Kaufpreis abgelöst. Alternativ kann der Käufer die bestehende Grundschuld übernehmen, wenn die Bank zustimmt und die Konditionen attraktiv sind.

  • Vorfälligkeitsentschädigung beachten: Wird der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst, verlangt die Bank meist eine Entschädigung. Nach zehn Jahren Kreditlaufzeit entfällt diese Zahlung dank des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts nach § 489 BGB.

  • Realistischer Verkaufspreis entscheidend: Laut Immobilienmarktbericht der Stadt Wiesbaden 2025 lag der durchschnittliche Kaufpreis für Eigentumswohnungen im Jahr 2024 bei rund 4.384 € pro Quadratmeter. Der optimale Preis hängt stark von Lage, Zustand und Stadtteil ab.

  • Vollständige Unterlagen vermeiden teure Verzögerungen: Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Energieausweis, Baupläne und Hausgeldabrechnungen sollten vor dem ersten Besichtigungstermin vollständig vorliegen.

  • Ab Mai 2026 gilt verschärfte Energieausweispflicht: Ohne gültigen Energieausweis kann kein Kaufvertrag beurkundet werden. Verstöße können mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden.

  • Grundschuldlöschung läuft über den Notar: Die Bank stellt nach vollständiger Tilgung eine Löschungsbewilligung aus. Der Notar beantragt anschließend die Löschung beim Grundbuchamt.

Wie können Sie eine Wohnung mit Hypothek in Wiesbaden sicher verkaufen?

Der Verkauf einer Wohnung mit laufendem Kredit funktioniert grundsätzlich genauso wie der Verkauf einer lastenfreien Immobilie. Es kommen jedoch einige zusätzliche Schritte hinzu, die Sie kennen sollten.

Hypothek oder Grundschuld: Ein wichtiger Unterschied

Umgangssprachlich sprechen viele von ihrer „Hypothek“, wenn sie eine Baufinanzierung meinen. Rechtlich liegt jedoch in den meisten Fällen eine Grundschuld im Grundbuch, keine Hypothek. Der Unterschied ist relevant: Eine Hypothek ist direkt an eine konkrete Forderung gebunden und sinkt mit jeder Tilgungszahlung automatisch. Eine Grundschuld hingegen bleibt in ihrer eingetragenen Höhe bestehen, auch wenn der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde. Sie muss aktiv gelöscht oder auf einen Käufer übertragen werden.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Die Grundschuld verschwindet nicht automatisch mit der letzten Kreditrate. Sie müssen aktiv tätig werden und die Löschung über den Notar beantragen.

So läuft der Verkauf konkret ab

Bevor Sie Ihre Wohnung vermarkten, sollten Sie zunächst Ihre eigene Finanzierungssituation klären. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach:

  • der aktuellen Restschuld

  • den Konditionen für eine vorzeitige Ablösung

  • der voraussichtlichen Vorfälligkeitsentschädigung

Parallel dazu ermitteln Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Wohnung. Liegt ein realistischer Verkaufspreis vor und deckt er Restschuld sowie etwaige Entschädigung, können Sie mit der Vermarktung beginnen.

Nach der Käuferauswahl beauftragt der Notar die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs. Darin wird geregelt, dass ein Teil des Kaufpreises direkt an Ihre Bank zur Ablösung des Kredits fließt. Sobald die Bank die vollständige Tilgung bestätigt, stellt sie die Löschungsbewilligung aus. Der Notar lässt die Grundschuld löschen und veranlasst die Eigentumsumschreibung.

Der Wiesbadener Immobilienmarkt als Rahmenbedingung

Wiesbaden gehört zu den gefragten Immobilienstandorten im Rhein-Main-Gebiet. Laut Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses der Stadt Wiesbaden lag der durchschnittliche Kaufpreis für Eigentumswohnungen im Jahr 2024 bei 4.384 € pro Quadratmeter, mit einer Spanne von rund 1.010 bis 14.990 € je nach Lage und Ausstattung. (Quelle: Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden, Immobilienmarktbericht 2025)

Dieses Preisniveau erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkaufserlös ausreicht, um eine bestehende Baufinanzierung vollständig abzulösen. Dennoch bleibt eine individuelle Bewertung unerlässlich, da Preisunterschiede zwischen den Stadtteilen erheblich sind.

Was passiert mit dem bestehenden Bankkredit beim Verkauf der Immobilie?

Beim Verkauf einer noch kreditfinanzierten Wohnung haben Sie grundsätzlich drei Optionen: die vollständige Ablösung des Kredits, die Übertragung auf ein neues Objekt oder die Übernahme des Kredits durch den Käufer.

Ablösung mit dem Verkaufserlös

Das ist der Regelfall. Die Bank erstellt nach Abschluss des Kaufvertrags eine Ablöseberechnung mit der aktuellen Restschuld, anfallenden Zinsen und gegebenenfalls der Vorfälligkeitsentschädigung. Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass der entsprechende Betrag direkt an die Bank überwiesen wird. Der Restbetrag fließt anschließend an Sie.

Wichtig zu wissen: Reicht der Kaufpreis nicht aus, um Restschuld und Entschädigung zu decken, bleibt eine Restverbindlichkeit bestehen, die Sie aus Eigenmitteln ausgleichen müssten. Prüfen Sie diese Rechnung daher sorgfältig vor dem Verkaufsstart.

Austausch des Sicherungsobjekts

Kaufen Sie nach dem Verkauf eine neue Immobilie, können Sie mit Ihrer Bank vereinbaren, das bestehende Darlehen auf das neue Objekt zu übertragen. Die Grundschuld wechselt dabei von der verkauften auf die neue Wohnung. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Ihr bestehender Kredit deutlich günstigere Konditionen hat als aktuelle Neukredite.

Können Käufer in Wiesbaden Ihre laufende Hypothek direkt übernehmen?

Ja, das ist möglich. Allerdings setzt eine Kreditübernahme die Zustimmung Ihrer Bank voraus. Diese prüft die Bonität des Käufers mindestens so gründlich wie bei einem neuen Kredit und kann die Übernahme ablehnen.

Wann lohnt sich eine Übernahme?

Eine Übernahme ist vor allem dann attraktiv, wenn Ihr bestehender Kredit zu niedrigeren Zinsen läuft als aktuelle Marktkonditionen. Für den Käufer entsteht dadurch ein Zinsvorteil, der über die Laufzeit mehrere zehntausend Euro ausmachen kann. Im Gegenzug kann dieser Vorteil in die Kaufpreisverhandlung einfließen. Als Verkäufer profitieren Sie, weil keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Umgekehrt ist eine Übernahme wenig sinnvoll, wenn Marktzinsen aktuell unter dem Zinssatz Ihres Altvertrags liegen. In diesem Fall würde der Käufer einen vergleichsweise teuren Kredit übernehmen, was die Attraktivität des Angebots mindert.

Ablauf der Übernahme

Der Notar informiert die Bank über die geplante Übernahme und übermittelt die Käuferdaten zur Bonitätsprüfung. Nach Zustimmung der Bank wird die Grundschuld notariell auf den Käufer übertragen und die Änderung im Grundbuch eingetragen. Erst mit dieser Eintragung ist die Übernahme rechtlich wirksam. Sie als Verkäufer sind dann vollständig aus der Haftung entlassen.

Wie berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung für Ihre Bank?

Wenn Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Zinsbindung ablösen und kein Sonderkündigungsrecht greift, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese soll den Zinsschaden ausgleichen, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht.

Wie hoch kann die Entschädigung sein?

Bei Immobilienkrediten gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Je nach Restlaufzeit, Zinssatz und aktuellem Marktzinsniveau können die Kosten im Bereich von 5 bis 10 % der Restschuld liegen, in Ausnahmefällen auch darüber. Bei einer Restschuld von 150.000 € wären das beispielsweise 7.500 bis 15.000 €.

Die Entschädigung entfällt, wenn:

  • die Zehnjahresfrist nach § 489 BGB abgelaufen ist und die Sechsmonatskündigungsfrist eingehalten wird

  • der Käufer den bestehenden Kredit übernimmt

  • der Kreditvertrag fehlerhafte oder unvollständige Angaben zur Berechnungsmethode enthält

Berechnungsmethoden

Banken nutzen zwei anerkannte Methoden:

Die Aktiv-Passiv-Methode vergleicht die entgangenen Zinsen aus Ihrem Kredit mit der Rendite, die die Bank bei einer Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen erzielen würde. Die Differenz bildet den Zinsschaden.

Die Aktiv-Aktiv-Methode geht davon aus, dass die Bank das zurückgezahlte Kapital erneut als Darlehen ausreicht. Liegen die aktuellen Zinsen unter dem Zinssatz Ihres Vertrags, ergibt sich ein Ertragsverlust, den die Bank geltend macht.

In beiden Fällen müssen vereinbarte Sondertilgungsrechte berücksichtigt und ersparte Verwaltungskosten abgezogen werden. Überprüfen Sie die Berechnung Ihrer Bank sorgfältig. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit mehrere Berechnungen gekippt, weil Banken unzulässige Referenzzinsen nutzten oder Sondertilgungsrechte ignorierten.

Praktische Abschätzung

Online-Rechner liefern eine erste Orientierung, basierend auf der Aktiv-Passiv-Methode. Für eine verbindliche Zahl ist jedoch die schriftliche Ablöseberechnung Ihrer Bank maßgeblich.

Wie ermitteln Sie den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie in Wiesbaden?

Der richtige Verkaufspreis ist entscheidend, nicht nur für Ihren Erlös, sondern auch dafür, dass genug Geld zur Ablösung des Kredits bleibt.

Gesetzeskonforme Bewertungsverfahren

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sieht drei Standardverfahren vor:

Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an tatsächlichen Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte. Es ist bei Eigentumswohnungen die bevorzugte Methode.

Das Ertragswertverfahren kommt bei vermieteten Objekten zum Einsatz. Der Wert ergibt sich aus dem nachhaltig erzielbaren Jahresreinertrag, multipliziert mit einem Vervielfältiger.

Das Sachwertverfahren bewertet die Bausubstanz anhand von Herstellungskosten und Alterswertminderung. Bei Eigentumswohnungen wird es häufig ergänzend eingesetzt.

Ein qualifizierter Gutachter kombiniert in der Regel mindestens zwei dieser Verfahren, um ein belastbares Ergebnis zu erzielen.

Aktuelle Preise in Wiesbaden

Laut Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses der Stadt Wiesbaden wurden Eigentumswohnungen im Jahr 2024 im stadtweiten Durchschnitt für 4.384 € pro Quadratmeter gehandelt. Die Spanne reicht dabei von rund 1.010 bis 14.990 € je nach Stadtteil, Lage und Ausstattung. Im Wiederverkauf lag der Mittelpreis bei 3.757 € pro Quadratmeter, bei Neubauwohnungen im Erstverkauf bei 7.000 € pro Quadratmeter. (Quelle: Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden, Immobilienmarktbericht 2025)

Bitte beachten Sie, dass sich diese Preise ändern können. Die genannten Werte entsprechen dem Berichtsjahr 2024.

Die Daten verdeutlichen, dass ein pauschaler Durchschnittswert als Grundlage für Ihren Angebotspreis nicht ausreicht. Entscheidend sind die konkrete Lage innerhalb Wiesbadens, der Zustand der Wohnung und die aktuelle Nachfrage in Ihrem Stadtteil.

Lokale Expertise macht den Unterschied

In einem differenzierten Markt wie Wiesbaden lohnt es sich, auf lokale Marktkenntnis zu setzen. Ein erfahrener Immobilienmakler aus der Region greift auf Vergleichstransaktionen, Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse und aktuelle Nachfragedaten zurück. Er kann einschätzen, welche Wohnungsgrößen und -lagen gerade besonders gefragt sind, und daraus eine realistische Preisstrategie ableiten.

Welche teuren Fehler sollten Sie beim Wohnungsverkauf unbedingt vermeiden?

Falscher Verkaufspreis

Ein zu hoher Angebotspreis führt dazu, dass Ihre Wohnung lange am Markt bleibt. Potenzielle Käufer werden misstrauisch, und am Ende sind Preissenkungen nötig, die häufig unter das Niveau führen, das bei einem von Anfang an marktgerechten Preis erzielbar gewesen wäre. Ein zu niedriger Preis hingegen verschenkt Erlös, der Ihnen zugestanden hätte.

Lassen Sie Ihre Wohnung daher vor dem Verkaufsstart professionell bewerten. Das schützt Sie vor beiden Extremen.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Wer ohne vollständige Dokumente in die Vermarktung startet, riskiert Verzögerungen beim Notartermin und Misstrauen bei Interessenten. Fehlen Unterlagen zur Baufinanzierung, kann der Notar die Ablösung der Grundschuld nicht rechtssicher gestalten. Das kostet Zeit und im schlimmsten Fall den Käufer.

Mangelhafte Präsentation

Dunkle Fotos, unaufgeräumte Räume und lückenhafte Exposés schrecken Interessenten ab. Eine ordentlich präsentierte Wohnung mit professionellen Aufnahmen und vollständiger Objektbeschreibung erzeugt mehr Anfragen und qualitativ hochwertigere Besichtigungstermine.

Mängel verschweigen

Bekannte wesentliche Mängel, etwa Feuchtigkeit, Schimmel oder nicht genehmigte Umbauten, dürfen nicht verschwiegen werden. Das kann zu Gewährleistungsansprüchen und Rückabwicklungen führen. Dokumentieren Sie alle bekannten Mängel transparent im Exposé und im Kaufvertrag, und passen Sie den Preis entsprechend an.

Käuferbonität nicht prüfen

Ohne schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers riskieren Sie, dass ein vermeintlich sicherer Verkauf in letzter Minute platzt. Der Notar ist für diese Prüfung nicht zuständig. Verlangen Sie daher vor einer verbindlichen Zusage eine Finanzierungsbestätigung oder einen Eigenkapitalnachweis.

Wie läuft die Löschung der Grundschuld beim zuständigen Notar genau ab?

Löschungsbewilligung als Grundvoraussetzung

Ohne die schriftliche Löschungsbewilligung Ihrer Bank kann das Grundbuchamt keinen Löschungsvermerk eintragen. Die Bank stellt diese Bewilligung aus, sobald die Restschuld vollständig getilgt wurde. Das Dokument muss notariell beglaubigt sein und Angaben zu Grundbuchblatt, Grundschuldhöhe, Gläubiger und Eigentümer enthalten.

Wichtig zu wissen: Die Bank darf für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Gebühren verlangen. Das ist eine kostenfreie Pflichtleistung.

Antrag beim Grundbuchamt

Der Notar prüft die Unterlagen, beglaubigt die erforderlichen Unterschriften und stellt den Löschungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt. Das Amt trägt nach positiver Prüfung einen Löschungsvermerk in Abteilung III des Grundbuchs ein. Damit sind alle Pfandrechte der Bank an Ihrer Wohnung erloschen.

Was kostet die Löschung?

Die Kosten setzen sich aus Notarhonorar und Grundbuchgebühren zusammen und liegen typischerweise bei etwa 0,2 bis 0,4 % der eingetragenen Grundschuldsumme.

GrundschuldhöheGeschätzte Löschungskosten
100.000 €ca. 200 – 400 €
200.000 €ca. 400 – 800 €
300.000 €ca. 600 – 1.200 €

Diese Kosten trägt in der Regel der Verkäufer.

Alternative: Grundschuld übertragen statt löschen

Ist die Baufinanzierung bereits vollständig zurückgezahlt, besteht die Grundschuld als sogenannte Eigentümergrundschuld fort. Sie können diese dem Käufer zur Übernahme anbieten. Das ist für den Käufer häufig günstiger als eine Neueintragung, weil Notar- und Grundbuchkosten entfallen oder deutlich geringer ausfallen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Bank des Käufers sowie eine notarielle Abtretung.

Welche spezifischen Unterlagen benötigen Sie für den Immobilienverkauf in Wiesbaden?

Grundlegende Objektunterlagen

Folgende Dokumente sollten vor dem ersten Besichtigungstermin vollständig vorliegen:

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), erhältlich beim Amtsgericht Wiesbaden

  • Auszug aus der Flurkarte oder Liegenschaftskarte

  • Aktuelle Grundrisse und Wohnflächenberechnung

  • Bauakte mit Baugenehmigungen und ggf. Nachträgen

Fehlen einzelne Unterlagen, können diese bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wiesbaden angefordert werden. Planen Sie dafür mehrere Wochen und entsprechende Gebühren ein.

Unterlagen für Eigentumswohnungen

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kommen folgende Dokumente hinzu:

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

  • Aktueller Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre

  • Informationen zur Instandhaltungsrücklage

  • Nebenkostenabrechnungen, Versicherungsunterlagen und Grundsteuerbescheide

Bei vermieteten Wohnungen ergänzen Mietvertrag, Übergabeprotokoll und aktuelle Betriebskostenabrechnungen die Unterlagenmappe.

Energieausweis: Ab Mai 2026 gelten verschärfte Pflichten

Der Energieausweis ist bereits seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens bei der ersten Besichtigung muss er vorgelegt werden, und relevante Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt sein.

Ab 1. Mai 2026 treten neue EU‑Regeln für Energieausweise in Kraft. Zukünftig werden alle neuen Ausweise nach der einheitlichen Skala A bis G erstellt. Bestehende Ausweise mit der alten Skala (A+ bis H) behalten jedoch ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren. Sie dürfen weiterhin verwendet werden, bis sie auslaufen oder bei größeren Umbauten ersetzt werden.

Obwohl der Energieausweis beim Verkauf vorgelegt werden muss, bedeutet sein Fehlen nicht, dass der Kaufvertrag unwirksam wäre. Notare sind nicht verpflichtet den Energieausweis zu prüfen. Ein Vertrag ist auch ohne Ausweis voll gültig. Wer die Pflicht zur Vorlage verletzt, riskiert aber Bußgelder von bis zu 15.000 €.

Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr Energieausweis noch gültig ist. Ist er älter oder entspricht er nicht den neuen Vorgaben, beauftragen Sie rechtzeitig einen zertifizierten Energieberater mit der Erstellung eines neuen Ausweises.

Unterlagen zur Kaufabwicklung

Für den Notartermin benötigen Käufer und Verkäufer:

  • Gültige Ausweisdokumente

  • Steuer-Identifikationsnummer

  • Gegebenenfalls Vollmachten bei Vertretung

Käufer sollten außerdem das Grundschuldformular ihrer Bank mitbringen, damit der Notar die Eintragung der neuen Grundschuld vorbereiten kann. Als Verkäufer sollten Sie vor dem Notartermin eine schriftliche Finanzierungsbestätigung des Käufers eingeholt haben.

Fazit: Mit Planung zum sicheren Wohnungsverkauf in Wiesbaden

Der Verkauf einer Wohnung mit Hypothek in Wiesbaden ist kein Hindernis, sondern eine alltägliche Aufgabe, die sich mit der richtigen Vorbereitung sicher und wirtschaftlich sinnvoll lösen lässt. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig die Konditionen Ihrer Baufinanzierung klären, den Marktwert Ihrer Wohnung realistisch einschätzen und die Unterlagen vollständig vorbereiten.

Prüfen Sie, ob das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB greift und eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden kann. Lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten, bevor Sie einen Angebotspreis festlegen. Und stellen Sie sicher, dass Ihr Energieausweis den ab Mai 2026 geltenden Anforderungen entspricht.

Bei all diesen Fragen stehen wir Ihnen mit über 40 Jahren Erfahrung auf dem Wiesbadener Immobilienmarkt und mehr als 3.000 erfolgreich vermittelten Immobilien zur Seite. Die Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH kennt die Besonderheiten des lokalen Markts, begleitet Sie von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe und sorgt dafür, dass Ihr Verkauf rechtssicher und reibungslos abläuft.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Wohnung aktuell wert ist? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung an.

FAQ

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