
Jan Schleicher
Geschäftsführer
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Wohnung verkaufen mit Mieter in Wiesbaden: Alle Infos
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung in Wiesbaden ist deutlich komplexer als der Verkauf einer leeren Immobilie. Mieterrechte, Preisfindung, Dokumentation und die richtige Käuferansprache spielen alle eine wichtige Rolle. Wer dabei Fehler macht, riskiert rechtliche Konsequenzen oder finanzielle Einbußen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Eigentümer achten müssen, welche Rechte Ihr Mieter hat, wie der Verkaufspreis berechnet wird und wie Sie den Prozess sicher und reibungslos abwickeln.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
„Kauf bricht nicht Miete“ gilt immer: Der Mietvertrag geht beim Verkauf automatisch auf den Käufer über. Der Verkauf selbst ist kein Kündigungsgrund für den neuen Eigentümer.
Das Vorkaufsrecht des Mieters ist an Bedingungen geknüpft: Es gilt nur, wenn die Wohnung während des laufenden Mietverhältnisses erstmals in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft wird.
In Wiesbaden gilt eine verlängerte Kündigungssperrfrist: Nach einer Umwandlung und dem ersten Verkauf darf der neue Eigentümer in der Regel frühestens nach fünf Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.
Vermietete Wohnungen werden oft günstiger verkauft: Da der Käufer den Mietvertrag fortführen muss und nicht sofort selbst einziehen kann, liegt der Preis häufig unter dem einer vergleichbaren leerstehenden Wohnung.
Kapitalanleger sind die wichtigste Käufergruppe: Wer eine vermietete Wohnung verkauft, spricht vor allem Investoren an, die stabile Mietrenditen suchen.
Besichtigungen müssen angekündigt und begrenzt sein: Ein bis zwei Termine pro Woche gelten als zumutbar. Der Mieter muss zwei bis drei Tage vorher informiert werden.
Die Dokumentation entscheidet über den Ablauf: Grundbuchauszug, Mietvertrag, Energieausweis, Teilungserklärung und Nebenkostenabrechnungen sind zwingend erforderlich.
Ein lokaler Makler schützt vor teuren Fehlern: Besonders bei vermieteten Immobilien lohnt sich professionelle Begleitung, da viele rechtliche und organisatorische Fallstricke lauern.
Was müssen Sie als Eigentümer bei einem Verkauf einer vermieteten Immobilie grundsätzlich beachten?
Der rechtliche Rahmen für den Verkauf einer vermieteten Wohnung ist klar geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in § 566 den Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht. Eine Zustimmung des Mieters ist dafür nicht erforderlich.
Der neue Eigentümer tritt damit vollständig in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Mietvertrags ein. Das betrifft die vereinbarte Miete, die Nebenkosten, etwaige Sondervereinbarungen und den Kündigungsschutz. Der Verkauf selbst ist dabei kein Kündigungsgrund. Der neue Eigentümer kann nicht einfach kündigen, weil ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Zwei Käufergruppen, zwei unterschiedliche Erwartungen
Für Sie als Verkäufer hat das konkrete Auswirkungen auf die Vermarktung. Der Markt für vermietete Wohnungen besteht grundsätzlich aus zwei Gruppen:
Kapitalanleger: die die Immobilie weitervermieten und von Mieteinnahmen und Wertsteigerung profitieren möchten.
Eigennutzer: die mittelfristig selbst einziehen möchten und dabei Kündigungssperrfristen und Mieterrechte einkalkulieren müssen.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie beeinflusst, wie Sie die Wohnung bepreisen und vermarkten.
Informationspflicht gegenüber dem Mieter
Ein weiterer zentraler Punkt: Sie sind verpflichtet, Ihren Mieter über den geplanten Verkauf zu informieren. Diese Pflicht ist nicht optional. Unter bestimmten Bedingungen hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht, über das er rechtzeitig und vollständig informiert werden muss. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert Schadensersatzforderungen.
Ertragswert statt Sachwert
Auch die Bewertungsmethode unterscheidet sich von der einer leerstehenden Wohnung. Bei vermieteten Immobilien kommt in der Regel das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dabei werden die zukünftigen Mieteinnahmen auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst. Der Wert der Immobilie richtet sich also maßgeblich nach ihrer Ertragskraft, nicht allein nach Lage und Ausstattung.
Welche gesetzlichen Rechte besitzt Ihr Mieter beim Wohnungsverkauf in Wiesbaden?
Die Mieterrechte beim Wohnungsverkauf sind in Deutschland stark ausgeprägt. Als Eigentümer sollten Sie diese genau kennen, bevor Sie den Verkaufsprozess starten.
Das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB
Das wichtigste Recht Ihres Mieters ist das gesetzliche Vorkaufsrecht. Es greift jedoch nicht in jedem Fall. Ein Mieter hat ein Vorkaufsrecht nur dann, wenn die Wohnung während seines laufenden Mietverhältnisses erstmals in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und anschließend an einen Dritten verkauft werden soll.
Wichtig zu wissen: Das Vorkaufsrecht gilt nicht beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses als Ganzes. Und es gilt nicht beim zweiten oder weiteren Verkauf einer bereits umgewandelten Eigentumswohnung.
Wenn das Vorkaufsrecht greift, hat Ihr Mieter das Recht, die Wohnung zu exakt denselben Konditionen zu kaufen, die Sie mit einem Dritten vereinbart haben. Der Mieter darf dabei weder beim Preis noch bei anderen Vertragsbedingungen benachteiligt werden. Ihm stehen zwei Monate Zeit zur Verfügung, um dieses Recht auszuüben. Die Frist beginnt erst mit dem Zugang der vollständigen Mitteilung über den abgeschlossenen Kaufvertrag und das bestehende Vorkaufsrecht.
Das Vorkaufsrecht entfällt in zwei Fällen: wenn Sie die Wohnung an einen Familienangehörigen oder an eine zu Ihrem Haushalt gehörende Person verkaufen.
Die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB
Neben dem Vorkaufsrecht schützt den Mieter die Kündigungssperrfrist. Diese verhindert, dass ein neuer Eigentümer unmittelbar nach dem Kauf wegen Eigenbedarf kündigt.
Bundesrechtlich gilt eine Mindestfrist von drei Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann diese per Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert werden. Für Wiesbaden gilt: Die Sperrfrist beträgt fünf Jahre. Für Wohnungen, die bereits vor 2010 in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, kann die Frist in Wiesbaden sogar zehn Jahre betragen. Die Frist beginnt mit der erstmaligen Veräußerung der Wohnung und der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch.
Das ist für Käufer ein wesentlicher Faktor bei der Kaufentscheidung und beeinflusst direkt den erzielbaren Verkaufspreis.
Besichtigungsrechte und ihre Grenzen
Ihr Mieter ist verpflichtet, Besichtigungen durch Kaufinteressenten zu dulden. Das ist jedoch kein unbegrenztes Recht. Nach der deutschen Rechtsprechung gelten ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche als zumutbar, beziehungsweise maximal etwa drei Termine pro Monat mit vorausgewählten Interessenten. Besichtigungen müssen zwei bis drei Tage im Voraus angekündigt werden, unter Angabe des konkreten Grundes.
Der Mieter muss dabei nicht persönlich anwesend sein. Er kann den Schlüssel etwa beim Nachbarn oder beim Hausmeister hinterlegen. Und er kann nicht dazu verpflichtet werden, seinen Urlaub zu unterbrechen oder von der Arbeit freizunehmen.
Wie berechnen Sie den optimalen Verkaufspreis für Ihre vermietete Wohnung?
Die Preisfindung bei vermieteten Immobilien unterscheidet sich grundlegend von der bei leerstehenden Wohnungen. Der Wert einer vermieteten Wohnung ergibt sich primär aus ihrer Ertragskraft, also aus den Mieteinnahmen, die sie langfristig erwirtschaftet.
Das Ertragswertverfahren als Grundlage
Das Ertragswertverfahren ist die anerkannte Methode zur Bewertung von Kapitalanlageimmobilien. Dabei werden zukünftige Mieteinnahmen auf den heutigen Bewertungsstichtag diskontiert. Laut dem Immobilienmarktbericht der Stadt Wiesbaden 2025 liegt der Liegenschaftszinssatz für vermietetes Wohnungseigentum bei durchschnittlich 2,0 %, mit einer Standardabweichung von 0,6 %.
Ein gängiger Richtwert in der Praxis: Der Kaufpreis sollte das 25-Fache der jährlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten. Das entspricht einer Mindestrendite von 4 % pro Jahr.
Beispielrechnung für eine vermietete Wohnung in Wiesbaden
Laut dem Immobilienmarktbericht der Stadt Wiesbaden 2025 lagen die durchschnittlichen Nettokaltmieten bei vermieteten Eigentumswohnungen bei rund 10,69 € pro Quadratmeter. Der durchschnittliche Wiederverkaufspreis für Eigentumswohnungen im gesamten Stadtgebiet betrug im Jahr 2024 rund 3.757 € pro Quadratmeter.
| Kennzahl | Wert |
| Wohnfläche | 70 m² |
| Monatliche Kaltmiete (Ø) | ca. 748 € |
| Jahreskaltmiete | ca. 8.976 € |
| Maximaler Kaufpreis (25-fach) | ca. 224.400 € |
| Durchschnittlicher Marktpreis (leer) | ca. 263.000 € (70 m² × 3.757 €/m²) |
Bitte beachten Sie, dass sich diese Preise ändern können. Für eine aktuelle und fundierte Einschätzung Ihres individuellen Verkaufspreises empfiehlt sich eine professionelle Immobilienbewertung.
Einfluss von Lage und Marktsituation
Nach der Preiskorrektur der Jahre 2022 bis 2023 zeigt sich der Wiesbadener Markt laut Immobilienmarktbericht 2025 wieder stabiler: Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen lag 2024 bei 4.384 € und damit nur knapp unter dem Vorjahreswert von 4.407 €. Die Anzahl der Kaufverträge stieg gegenüber dem Vorjahr um rund 25 %, was auf eine belebte Nachfrage hindeutet.
Jede Immobilie ist individuell. Lage, Zustand, Ausstattung, Mietniveau und die verbleibende Laufzeit des Mietvertrags beeinflussen den Preis erheblich. Eine professionelle Wertermittlung durch einen erfahrenen Makler ist daher der sicherste Weg, um einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln.
Wer sind die besten Käuferzielgruppen für vermietete Immobilien auf dem Wiesbadener Markt?
Wer eine vermietete Wohnung verkauft, spricht ein anderes Käufersegment an als beim Verkauf einer leerstehenden Immobilie. Das Verständnis dieser Zielgruppen hilft Ihnen, die Vermarktung gezielt auszurichten.
Institutionelle Kapitalanleger
Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften und Immobilieninvestoren suchen nach stabilen, langfristigen Renditen mit geringem Verwaltungsaufwand. Sie sind weniger renditeempfindlich im Einzelfall und können in der Regel schnell finanzieren. Für diese Gruppe ist die laufende Vermietung kein Nachteil, sondern ein Qualitätsmerkmal.
Private Investoren
Private Kapitalanleger sind die zahlenmäßig größte Käufergruppe bei vermieteten Immobilien. Sie suchen nach einer soliden Altersvorsorge und möchten von Mieteinnahmen und Wertsteigerung profitieren. Diese Käufer analysieren die Rendite sehr genau und prüfen, ob der Kaufpreis das 25-Fache der jährlichen Nettokaltmiete überschreitet. Randlagen und mittlere Lagen, die oft bessere Renditen bieten als Innenstadtlagen, sind für sie besonders attraktiv.
Strategische Käufer
Eine kleinere, aber relevante Gruppe sind Käufer, die die Wohnung mittelfristig selbst nutzen möchten, aber noch nicht sofort einziehen. Sie akzeptieren die bestehende Vermietung und kalkulieren ein, dass die Kündigungssperrfrist in Wiesbaden von fünf bis zehn Jahren abläuft, bevor eine Eigenbedarfskündigung möglich ist.
Wiesbaden als attraktiver Investitionsstandort
Wiesbaden zählte zum Stichtag 31. Dezember 2024 rund 299.932 Einwohner und gehört damit zu den wachsenden Großstädten im Rhein-Main-Gebiet. Ein knappes Wohnungsangebot bei anhaltender Nachfrage bedeutet stabile und potenziell steigende Mieten. Das macht Wiesbaden für alle genannten Käufergruppen zu einem interessanten Investitionsmarkt.
Besonders gefragte Stadtteile wie Nordost und Südost erzielen überdurchschnittliche Kaufpreise und sprechen damit gezielt erfahrene Kapitalanleger an. In Randlagen lassen sich häufig bessere Renditen erzielen, was langfristig orientierte Investoren anzieht.
Wie organisieren Sie Besichtigungstermine reibungslos und fair mit Ihrem aktuellen Mieter?
Besichtigungen bei vermieteten Wohnungen erfordern mehr Fingerspitzengefühl als bei leerstehenden Objekten. Das Verhältnis zum Mieter, klare Kommunikation und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Frühzeitige und offene Kommunikation
Informieren Sie Ihren Mieter frühzeitig über den geplanten Verkauf. Idealerweise suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch und bestätigen die wichtigsten Informationen anschließend schriftlich. Ein offener Umgang mit der Situation baut Unsicherheit ab und schafft eine bessere Grundlage für die Zusammenarbeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen einhalten
Jede Besichtigung muss zwei bis drei Tage im Voraus angekündigt werden. Die Ankündigung muss den konkreten Grund nennen, also den Verkauf der Immobilie. Besichtigungen sind ausschließlich zu ortsüblichen Zeiten zulässig, in der Regel montags bis samstags zwischen 10 und 18 Uhr. Eine einzelne Besichtigung sollte dabei nicht länger als eine Stunde dauern.
Als zumutbar gelten ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche oder maximal etwa drei Termine pro Monat. Massenbesichtigungen sind unzumutbar und rechtlich nicht zulässig.
Praktische Tipps für einen ruhigen Ablauf
Teilen Sie Kaufinteressenten in kleine Gruppen ein und führen Sie vorab eine Vorauswahl durch. So reduzieren Sie die Gesamtzahl der Besichtigungen deutlich. Stimmen Sie die Terminzeiten auf die Lebensgewohnheiten Ihres Mieters ab, etwa wenn dieser berufstätig ist.
Der Mieter muss nicht persönlich vor Ort sein. Er kann den Schlüssel bei einem Nachbarn oder beim Hausmeister hinterlegen. Nutzen Sie regelmäßige kurze Updates über den Verkaufsfortschritt, um Vertrauen zu erhalten.
Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt diese Koordination professionell und tritt als neutraler Vermittler zwischen Ihnen, dem Mieter und den Kaufinteressenten auf. Das spart Ihnen Zeit und reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.
Welche spezifischen Dokumente benötigen Sie als Vermieter für einen rechtssicheren Immobilienverkauf?
Eine vollständige Dokumentation ist die Grundlage für einen reibungslosen Verkaufsprozess. Vom Notartermin bis zur tatsächlichen Kaufpreiszahlung vergehen durchschnittlich 6 bis 15 Wochen. Wer seine Unterlagen frühzeitig zusammenstellt, vermeidet unnötige Verzögerungen.
Eigentumsnachweise und Grundlagendokumente
Der Grundbuchauszug ist das wichtigste Dokument. Er sollte nicht älter als drei Monate sein und dokumentiert die aktuelle Eigentums- und Belastungssituation. Daneben gehören alle Bauunterlagen zum Pflichtbestand: Baugenehmigungen, Bauabnahmeprotokolle und Modernisierungsnachweise belegen die rechtmäßige Errichtung und alle durchgeführten Umbaumaßnahmen.
Energieausweis
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bereits bei der Bewerbung der Immobilie vorgelegt werden. Ein fehlender oder unvollständiger Energieausweis kann zu Bußgeldern von bis zu 15.000 € führen. Zum 1. Mai 2026 traten zudem neue EU-weite Anforderungen in Kraft, die für Verkäufe relevant sind. Prüfen Sie daher, ob Ihr vorhandener Energieausweis noch den aktuellen Anforderungen entspricht.
Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bei Eigentumswohnungen ist die Teilungserklärung unverzichtbar. Sie definiert Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und eventuelle Sondernutzungsrechte. Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt und beim Grundbuchamt hinterlegt sein. Daneben ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die nachweist, dass die Wohnung baulich von anderen Einheiten getrennt und in sich abgeschlossen ist.
Mietrechtliche Unterlagen
Da Ihre Wohnung vermietet ist, sind die mietrechtlichen Unterlagen besonders wichtig:
Aktueller Mietvertrag: mit allen Nachträgen und Vereinbarungen
Letzte Nebenkostenabrechnung
Nachweis über die geleistete Kaution
Informationen zur Höhe der Vormiete: zu der Sie nach § 556e BGB verpflichtet sind, Auskunft zu geben
Renovierungs- und Sanierungsnachweise
Rechnungen und Belege für Modernisierungen wie eine neue Heizungsanlage, eine Dacherneuerung oder energetische Sanierungen dokumentieren den Zustand der Immobilie und können den Wert erheblich stützen. Legen Sie diese chronologisch geordnet vor.
Grundrisse und Übergabeprotokoll
Aktuelle Grundrisse und Lagepläne sind Standardbestandteil jedes Exposés. Für den Abschluss des Verkaufs ist außerdem ein Übergabeprotokoll erforderlich, das den aktuellen Zustand der Immobilie detailliert festhält. Es sollte Namen und Adressen beider Parteien, eine Bestandsaufnahme aller Räume, vorhandenes Inventar sowie erkennbare Mängel enthalten.
Verwalterzustimmung bei WEG
Falls die Teilungserklärung eine Verwalterzustimmung vorsieht, muss diese vor der notariellen Beurkundung eingeholt werden. Ein Verwalter benötigt dafür in der Regel etwa eine Woche.
Warum sollten Sie für den Verkauf Ihrer vermieteten Wohnung einen lokalen Immobilienmakler engagieren?
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung ist deutlich komplexer als der Verkauf einer leerstehenden Immobilie. Mieterrechte, spezialisierte Käuferzielgruppen, die richtige Preisfindung und eine umfangreiche Dokumentation erfordern Erfahrung und Marktkenntnis. Ein lokaler Immobilienmakler bringt all das mit.
Fundierte Wertermittlung und marktgerechte Preisfindung
Ein erfahrener Makler kennt den Wiesbadener Markt und erstellt eine fundierte Wertermittlung auf Basis von Lage, Zustand, Ausstattung und aktuellen Vergleichsdaten. Ein zu hoher Preis lässt die Immobilie im Markt stehen. Ein zu niedriger kostet Sie bares Geld. Beides vermeidet eine professionelle Einschätzung.
Zugang zum richtigen Käufernetzwerk
Vermietete Wohnungen sprechen ein spezialisiertes Käufersegment an. Ein erfahrener Makler weiß, wie er Kapitalanleger und strategische Käufer gezielt anspricht und eine ernsthafte Nachfrage generiert. Das verkürzt die Vermarktungszeit erheblich.
Professionelle Vermarktung
Moderne Exposés enthalten hochwertige Fotos, präzise Beschreibungen, digitale Grundrisse und multimediale Elemente wie Videos oder 360-Grad-Rundgänge. Ein professionell vermarktetes Objekt erzielt mehr qualifizierte Anfragen und in der Regel auch bessere Preise.
Neutrale Koordination zwischen Mieter und Käufern
Bei der Organisation von Besichtigungen ist ein Makler der ideale Vermittler. Er kommuniziert professionell mit dem Mieter, wählt Kaufinteressenten sorgfältig vor und stimmt Termine ab, die für alle Beteiligten passen. Das reduziert Konflikte und schont das Verhältnis zum Mieter.
Rechtssichere Abwicklung
Ein erfahrener Makler koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Notar, stellt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen, und kommuniziert bei Eigentumswohnungen mit der Hausverwaltung. Dadurch werden Verzögerungen und rechtliche Risiken minimiert.
Was kostet ein Makler in Hessen?
Die Maklerprovision in Wiesbaden liegt zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip beim Verkauf: Verkäufer und Käufer teilen die Provision jeweils hälftig. Für beide Seiten beträgt der Anteil damit in der Regel 2,975 % bis 3,57 %. Bei einem Verkaufspreis von 290.000 € entspricht das einem Makleranteil von etwa 8.600 € bis 10.350 € für Sie als Verkäufer. Diese Kosten werden in vielen Fällen durch einen schnelleren Verkauf und einen höheren erzielten Preis mehr als ausgeglichen.
Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH ist seit über 40 Jahren auf dem Wiesbadener Immobilienmarkt tätig und hat in dieser Zeit mehr als 3.000 Immobilien erfolgreich vermittelt. Diese langjährige Erfahrung und tiefe Marktkenntnis kommt Ihnen beim Verkauf Ihrer vermieteten Wohnung direkt zugute.
Fazit: Vermietete Wohnung in Wiesbaden erfolgreich verkaufen
Der Verkauf einer vermieteten Wohnung in Wiesbaden ist machbar, erfordert aber Vorbereitung, rechtliches Wissen und die richtige Strategie. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ bestimmt den gesamten Prozess. Mieterrechte wie das Vorkaufsrecht und die Kündigungssperrfrist müssen Sie kennen und einhalten. Die Preisfindung folgt dem Ertragswertverfahren und richtet sich an spezifische Käuferzielgruppen. Und die Dokumentation muss vollständig und rechtssicher sein.
Wiesbaden bietet dabei solide Rahmenbedingungen: Der Markt stabilisiert sich, die Nachfrage nach Mietwohnungen bleibt hoch und die wachsende Einwohnerzahl stützt die langfristige Wertentwicklung. Für Kapitalanleger ist die Stadt weiterhin ein attraktiver Standort.
Bei so vielen Faktoren, die zusammenspielen müssen, lohnt sich professionelle Unterstützung. Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Den Anfang macht eine kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung, damit Sie wissen, was Ihre vermietete Wohnung heute wirklich wert ist.
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FAQ
Das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 577 BGB gilt nicht automatisch bei jedem Wohnungsverkauf. Es greift ausschließlich dann, wenn die Wohnung während des laufenden Mietverhältnisses zum ersten Mal in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und anschließend an einen Dritten verkauft werden soll. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses als Ganzes besteht kein Vorkaufsrecht. Ebenso wenig gilt es beim zweiten oder einem weiteren Verkauf der bereits umgewandelten Wohnung.
Wenn das Vorkaufsrecht greift, hat der Mieter das Recht, die Wohnung zu exakt denselben Konditionen zu kaufen, die mit einem Dritten vereinbart wurden. Die Ausübungsfrist beträgt zwei Monate und beginnt erst mit dem vollständigen Zugang der Mitteilung über den Kaufvertrag und das Vorkaufsrecht. Ausnahmen bestehen beim Verkauf an Familienangehörige oder an Personen, die zum eigenen Haushalt gehören.
Wer als Verkäufer die Informationspflicht gegenüber dem Mieter vernachlässigt, riskiert Schadensersatzforderungen. Eine rechtssichere Abwicklung ist daher dringend empfehlenswert.
Nein. Der neue Eigentümer ist durch die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB gebunden. Bundesrechtlich beträgt diese Sperrfrist mindestens drei Jahre. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann sie per Landesverordnung verlängert werden.
Für Wiesbaden gilt eine Sperrfrist von fünf Jahren. Bei Wohnungen, die bereits vor 2010 in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, kann die Frist sogar zehn Jahre betragen. Die Frist beginnt mit der ersten Veräußerung der Wohnung nach der Umwandlung und der Eintragung des Erwerbers im Grundbuch.
Das ist ein wichtiger Faktor, den Käufer bei ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen, und der sich direkt auf den erzielbaren Verkaufspreis auswirkt.
In den meisten Fällen ja. Da der Käufer den Mietvertrag fortführen muss und nicht sofort selbst einziehen kann, liegt der erzielbare Preis häufig unter dem einer vergleichbaren leerstehenden Wohnung. Hinzu kommt die Kündigungssperrfrist in Wiesbaden, die Eigennutzer zusätzlich einschränkt.
Der Preis einer vermieteten Wohnung ergibt sich aus dem Ertragswertverfahren. Als Orientierung gilt: Der Kaufpreis sollte das 25-Fache der jährlichen Nettokaltmiete nicht übersteigen. Bei einer 70-m²-Wohnung mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von rund 10,69 € pro Quadratmeter (Quelle: Immobilienmarktbericht der Stadt Wiesbaden 2025) ergibt sich eine monatliche Kaltmiete von rund 748 € und eine Jahreskaltmiete von rund 8.976 €, woraus ein Richtkaufpreis von rund 224.400 € folgt. Eine vergleichbare leerstehende Wohnung würde zum durchschnittlichen Wiederverkaufspreis für Wohnungen von rund 3.757 €/m² mit etwa 263.000 € gehandelt.
Allerdings hat die Vermietung auch Vorteile für Käufer: sofortige Mieteinnahmen, kein Leerstandsrisiko und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Für Kapitalanleger ist eine vermietete Wohnung daher oft attraktiver als eine leerstehende.
Eine gesetzlich festgelegte Höchstzahl gibt es nicht. Nach der deutschen Rechtsprechung und dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten ein bis zwei Besichtigungstermine pro Woche als zumutbar, beziehungsweise maximal etwa drei Termine pro Monat mit vorab ausgewählten Kaufinteressenten.
Massenbesichtigungen sind unzulässig. Jede Besichtigung muss zwei bis drei Tage im Voraus angekündigt werden und sollte zu ortsüblichen Zeiten stattfinden, in der Regel montags bis samstags zwischen 10 und 18 Uhr. Eine einzelne Besichtigung sollte nicht länger als eine Stunde dauern.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, persönlich anwesend zu sein. Er kann den Schlüssel bei einem Nachbarn oder beim Hausmeister hinterlegen. Und er kann nicht dazu gezwungen werden, Urlaub zu nehmen oder von der Arbeit fernzubleiben, um einen Besichtigungstermin zu ermöglichen.












