
Jan Schleicher
Geschäftsführer
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Maklerprovision in Wiesbaden: Alle Kosten und Regeln für Sie im Überblick
Wer eine Immobilie in Wiesbaden kauft oder verkauft, kommt an der Maklerprovision kaum vorbei. Doch was genau steckt dahinter, wer zahlt wie viel und wann wird die Courtage fällig? Viele Eigentümer und Kaufinteressenten stellen sich genau diese Fragen, bevor sie eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens treffen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die Maklerprovision in Wiesbaden: von der Höhe über die gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Leistungen, die Sie dafür erwarten können.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
Die übliche Maklerprovision in Wiesbaden liegt zwischen 5,95 % und 6,25 %: Dieser Wert gilt inklusive Mehrwertsteuer und entspricht dem marktüblichen Standard in Hessen.
Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision: Seit der gesetzlichen Reform 2020 gilt das Prinzip der Provisionsteilung, wenn der Makler für beide Seiten tätig wird.
Die Provision wird erst nach dem Notartermin fällig: Gezahlt wird, wenn der Kaufvertrag beurkundet und der Kauf damit rechtsgültig abgeschlossen ist.
Keine gesetzliche Obergrenze in Hessen: Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es in Hessen keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für die Maklerprovision.
Verhandlungen über die Höhe sind grundsätzlich möglich: Die Provision ist kein starrer Festbetrag, sondern kann im Einzelfall zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart werden.
Die Provision umfasst umfangreiche Leistungen: Von der Marktanalyse über Besichtigungen bis zur Begleitung beim Notartermin deckt ein professioneller Makler den gesamten Verkaufsprozess ab.
Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Wiesbaden?
In Wiesbaden und im gesamten Bundesland Hessen liegt die übliche Maklerprovision beim Immobilienkauf zwischen 5,95 % und 6,25 % des Kaufpreises, jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das ist der Wert, der sich am Markt etabliert hat und den Sie bei den meisten Transaktionen antreffen werden.
Wichtig zu wissen: In Hessen gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Maklerprovision. Das unterscheidet Hessen von einigen anderen Bundesländern, in denen die Höhe der Provision reguliert ist. Der Markt regelt hier den üblichen Rahmen, und Sätze zwischen 5 % und 7,5 % gelten grundsätzlich als marktüblich.
Was bedeutet das konkret für Sie?
An einem Beispiel erklärt: Beim Kauf einer Wohnung in Wiesbaden zum Kaufpreis von 400.000 € ergibt sich folgende Rechnung:
| Kaufpreis | Provisionssatz | Gesamtprovision | Anteil Käufer (50 %) | Anteil Verkäufer (50 %) |
| 400.000 € | 5,95 % | 23.800 € | 11.900 € | 11.900 € |
| 400.000 € | 6,25 % | 25.000 € | 12.500 € | 12.500 € |
| 600.000 € | 5,95 % | 35.700 € | 17.850 € | 17.850 € |
| 600.000 € | 6,25 % | 37.500 € | 18.750 € | 18.750 € |
Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können. Für eine genaue und aktuelle Einschätzung sprechen Sie uns gerne direkt an.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf in Wiesbaden?
Seit der Reform des Maklerrechts im Jahr 2020 gilt in Deutschland eine klare Regelung für die Kostenteilung beim Immobilienkauf. Das sogenannte Bestellerprinzip wurde für den Kaufbereich neu gestaltet: Wer den Makler beauftragt, zahlt in der Regel zuerst. Der andere Teil kann jedoch ebenfalls zur Zahlung verpflichtet werden, allerdings maximal in gleicher Höhe.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt und eine Provision von 6 % vereinbart, kann der Käufer ebenfalls zur Zahlung von bis zu 3 % verpflichtet werden. Eine Aufteilung von 50/50 ist dabei der häufigste Fall in Wiesbaden und im Rhein-Main-Gebiet.
Die gesetzliche Grundlage
Diese Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und schützt Käufer vor einer einseitigen Kostenbelastung (§ 656c BGB). (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Konkret gilt: Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer. Eine vollständige Abwälzung der Provision auf den Käufer ist bei einem vom Verkäufer beauftragten Makler nicht zulässig.
Gibt es Ausnahmen bei der Provisionsteilung für bestimmte Immobilienarten?
Ja, und das ist ein wichtiger Punkt. Die gesetzliche Regelung zur Provisionsteilung gilt ausschließlich für den Verkauf von Wohnimmobilien, die vom Käufer selbst genutzt werden sollen. Dazu zählen:
Einfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Zweifamilienhäuser
Bei gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäusern oder unbebauten Grundstücken gelten diese Schutzvorschriften nicht in gleicher Weise. Dort ist die Provisionsgestaltung freier, und die Verteilung der Kosten wird individuell zwischen den Parteien vereinbart.
Außerdem gilt die Schutzregelung nur, wenn es sich beim Käufer um eine Privatperson handelt. Kauft ein Unternehmen oder eine Kapitalgesellschaft die Immobilie, greift § 656c BGB nicht.
Ist die Höhe der Maklerprovision in Wiesbaden für Sie verhandelbar?
Grundsätzlich ja. Die Maklerprovision ist kein starrer gesetzlicher Festbetrag, sondern wird zwischen Auftraggeber und Makler vertraglich vereinbart. Gerade bei höherwertigen Immobilien oder besonderen Marktsituationen gibt es durchaus Spielraum.
Allerdings lohnt es sich, die Perspektive zu wechseln. Eine gut aufgestellte Maklerprovision finanziert professionelle Leistungen, die im Ergebnis Zeit, Nerven und häufig auch bares Geld sparen. Eine fundierte Markteinschätzung, professionelle Vermarktung und sorgfältige Käuferprüfung haben ihren Wert für beide Seiten der Transaktion.
Jede Immobilie ist individuell, und deshalb lohnt sich ein offenes Gespräch über die vereinbarten Leistungen und die entsprechende Vergütung. Bei Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH erhalten Sie von Anfang an Transparenz über alle Kosten und Leistungen.
Wann genau müssen Sie die Courtage an den Makler bezahlen?
Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Makler seinen Teil erfüllt hat: nämlich den Kauf erfolgreich herbeigeführt. Das bedeutet, die Courtage wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig.
Dieser Grundsatz schützt alle Beteiligten. Kommt kein Kauf zustande, entsteht kein Provisionsanspruch. Der Makler trägt damit das wirtschaftliche Risiko der Vermarktungsarbeit.
In der Praxis läuft das folgendermaßen ab:
Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet.
Der Makler stellt nach erfolgreicher Beurkundung seine Rechnung.
Käufer und Verkäufer überweisen ihren jeweiligen Anteil gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Banküberweisung.
Welche konkreten Leistungen erhalten Sie für die gezahlte Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist keine abstrakte Gebühr, sondern die Vergütung für ein umfangreiches Leistungspaket. Was ein erfahrener Makler dabei leistet, wird oft unterschätzt.
Von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe
Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH begleitet Verkäufer und Käufer durch den gesamten Prozess. Die wesentlichen Leistungen im Überblick:
Marktanalyse und Immobilienbewertung: Eine realistische Preiseinschätzung auf Basis von Lage, Zustand, Ausstattung und aktuellen Vergleichsdaten im Rhein-Main-Gebiet.
Professionelle Exposé-Erstellung: Hochwertige Fotos, aussagekräftige Beschreibungen und alle relevanten Unterlagen für eine überzeugende Präsentation.
Gezielte Vermarktung: Ansprache vorgemerkter Interessenten sowie Präsenz auf den relevanten Plattformen.
Besichtigungskoordination: Terminplanung, Durchführung und Nachbereitung aller Besichtigungen.
Käuferprüfung: Prüfung der Bonität und Ernsthaftigkeit von Interessenten, bevor der Verkaufsprozess voranschreitet.
Verhandlungsführung: Professionelle Begleitung aller Preisgespräche mit dem Ziel eines für beide Seiten fairen Abschlusses.
Notarterminvorbereitung: Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Begleitung bis zur Beurkundung.
Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Rhein-Main-Gebiet und über 3.000 erfolgreich vermittelten Immobilien weiß Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH, worauf es bei jedem Schritt ankommt.
Fazit: Maklerprovision in Wiesbaden kennen und richtig einordnen
Die Maklerprovision in Wiesbaden bewegt sich im Rahmen von 5,95 % bis 6,25 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten in der Regel gleichmäßig auf. Die Provision wird erst nach erfolgreich beurkundetem Kaufvertrag fällig und umfasst ein umfangreiches Leistungspaket von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.
Ob Sie eine Immobilie in Wiesbaden verkaufen oder kaufen möchten: Die Entscheidung für einen erfahrenen Makler lohnt sich. Sie profitieren von Marktkenntnissen, die über Jahrzehnte gewachsen sind, von persönlicher Betreuung vor Ort und von einer transparenten Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Bei der Entscheidung zwischen Haus verkaufen oder vermieten in Wiesbaden kann professionelle Beratung besonders wertvoll sein.
Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie aktuell wert ist? Volkmar Hoffmann Immobilien GmbH bietet Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Immobilienbewertung auf Basis realer Marktdaten. Jetzt kostenfreie Immobilienbewertung anfordern.
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FAQ
Eine gesetzlich festgelegte Höhe der Maklerprovision gibt es in Hessen nicht. Es existiert lediglich die bundesweite Regelung, dass bei Wohnimmobilien der Käufer nicht mehr als der Verkäufer zahlen darf (§ 656c BGB). Die tatsächliche Höhe der Provision wird zwischen Makler und Auftraggeber frei vereinbart. Üblich sind in Wiesbaden Sätze zwischen 5,95 % und 6,25 % inklusive Mehrwertsteuer, aufgeteilt auf beide Parteien.
Bei Mietwohnungen gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. In der Regel ist das der Vermieter. Eine Weitergabe der Maklerkosten an den Mieter ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Das ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Privatpersonen, die eine Immobilie für den Eigenbedarf kaufen, können die Maklerprovision in der Regel nicht steuerlich absetzen. Anders verhält es sich, wenn die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt wird. In diesem Fall kann die Provision als Anschaffungsnebenkosten oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Für eine genaue Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.












